Letztmöglicher Einstieg Teichflächenprämien: Antragstellung bis Jahresende 2022
Teichflächenförderung: Antragsfrist letztmalig bis 31. Dezember 2022
Die Teichflächenprämien für den Förderzeitraum 2022 bis 2027 können für den verbliebenen 5-jährigen Verpflichtungszeitraum bis 2027 noch letztmalig mittels Förderantrag bis zum 31. Dezember 2022 bei den Abwicklungsstellen der Bundesländer (siehe Infokasten unten) beantragt werden. Ein späterer Einstieg in das Förderprogramm ist nicht mehr möglich. Förderwerber sind verpflichtet, die einbezogenen Teichflächen gemäß den Auflagen der Förderrichtlinien durchgehend zu bewirtschaften. Davon ausgenommen ist der Einstieg in die biologische Aquakulturproduktion, der mit dem Beginn jedes Kalenderjahres innerhalb des Verpflichtungszeitraumes möglich ist. Für die biologische Aquakulturproduktion wird ein Prämienzuschlag gewährt.
Erklärtes Förderziel ist es, die vielen Leistungen der Teiche für Mensch und Natur zu erhalten. Neben der Lebensmittelproduktion haben die Teiche einen großen Nutzen für die Biodiversität, den Wasserhaushalt und das Klima. Ein klarer Fokus liegt dabei auf der Teichbewirtschaftung, um diese Leistungen auch erbringen zu können. Die Teichbewirtschaftung ist somit Pflicht. Die wichtigsten Eckpunkte der Förderung für die ökologisch wertvolle, extensive und biologische Bewirtschaftung von Teichen zur Produktion von Karpfen und deren Nebenfischen seien hier zusammengefasst.
Mindestteilnahmefläche und naturschutzfachlicher Wert
Die förderfähige Teichfläche setzt sich aus der Summe der Teichfläche und Verlandungszone zusammen. In Summe müssen mindestens 0,5 ha förderfähige Teichfläche bewirtschaftet werden. Als Voraussetzung ist auch eine Bestätigung der Naturschutzbehörde des Landes über den naturschutzfachlichen Wert der Anlage zu erbringen. Bei Teichen, die bereits in den Vorprogrammen für Teichflächenprämien waren oder in einem Natura-2000-Gebiet bzw. einem Naturschutzgebiet liegen oder mindestens 5% Verlandungszone aufweisen, kann diese Bestätigung über den naturschutzfachlichen Wert entfallen.
Basisförderung mit Bio-Zuschlag
Die jährliche Prämie beträgt 450 Euro pro ha förderfähige Teichfläche. Für biologisch bewirtschaftete Teiche wird eine zusätzliche Prämie von 100 Euro pro ha gewährt. Vor einem etwaigen Einstieg sind jedenfalls die Bewirtschaftungsauflagen zu bedenken. Diese umfassen etwa Obergrenzen für die Jahresproduktion aber auch einen Mindestbesatz von 50 kg Karpfen und/oder Nebenfischen pro ha, regelmäßige Abfischungen zumindest alle zwei Jahre sowie weitere Vorgaben zur Teichbewirtschaftung wie etwa Fütterung, Teichdüngung, -kalkung oder Gehölzpflege. Angeln ist nur für den Eigenbedarf und zur Probeabfischung zulässig. Basis für die Überprüfung der Einhaltung dieser Auflagen stellt das Teichbuch mit Aufzeichnungen zu Besatz und Bewirtschaftungsfragen dar.
Antragstellung noch bis 31. Dezember 2022 möglich
Die Antragstellung im Überblick
Zwei mögliche Verpflichtungszeiträume:
Der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum beträgt mindestens 5 Jahre und kann höchstens 6 Jahre betragen. Bei der 6-jährigen Verpflichtung (2022 bis 2027) musste der Antrag bis spätestens 15. Mai 2022 abgegeben worden sein. Bei der 5-jährigen Verpflichtung (2023 bis 2027) im Zeitraum 01. Oktober bis 31. Dezember 2022. Danach kann nicht mehr in das Förderprogramm eingestiegen werden.
Bio-Zuschlag: Einstieg auch während des Vertragszeitraumes möglich
Ausnahmen bilden nur Nachfolgebewirtschaftungen z.B. im Rahmen einer Verpachtung oder die Gewährung des Bio-Zuschlages innerhalb des Vertragszeitraumes bis 2027, sofern ab dem vollen Kalenderjahr biologisch bewirtschaftet wird.
Förderziele und Förderverpflichtungen sind im Folder - "Förderung einer ökologisch wertvollen, extensiven und biologischen Bewirtschaftung von Teichen" (Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft) zusammengefasst.
Weitere Informationen sowie die Sonderrichtlinie zur Förderung von Teichen finden sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft.
Der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum beträgt mindestens 5 Jahre und kann höchstens 6 Jahre betragen. Bei der 6-jährigen Verpflichtung (2022 bis 2027) musste der Antrag bis spätestens 15. Mai 2022 abgegeben worden sein. Bei der 5-jährigen Verpflichtung (2023 bis 2027) im Zeitraum 01. Oktober bis 31. Dezember 2022. Danach kann nicht mehr in das Förderprogramm eingestiegen werden.
Bio-Zuschlag: Einstieg auch während des Vertragszeitraumes möglich
Ausnahmen bilden nur Nachfolgebewirtschaftungen z.B. im Rahmen einer Verpachtung oder die Gewährung des Bio-Zuschlages innerhalb des Vertragszeitraumes bis 2027, sofern ab dem vollen Kalenderjahr biologisch bewirtschaftet wird.
Förderziele und Förderverpflichtungen sind im Folder - "Förderung einer ökologisch wertvollen, extensiven und biologischen Bewirtschaftung von Teichen" (Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft) zusammengefasst.
Weitere Informationen sowie die Sonderrichtlinie zur Förderung von Teichen finden sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft.
Zuständige Förderstelle - Antragsentgegennahme, Abwicklung, Informationen und Download der Unterlagen in den einzelnen Bundesländern:
Niederösterreich
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung LF3
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Tel. 02742 9005 12909
E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Kärnten
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 8 - Umwelt, Energie und Naturschutz
Flatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt
Tel. 05 0536 18435
E-Mail: georg.haimburger@ktn.gv.at
Oberösterreich
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel. 0732 7720 11817
E-Mail: lfw.post@ooe.gv.at
Salzburg
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 4 - Lebensgrundlagen und Energie
Fanny-von-Lehnert-Straße1, 5020 Salzburg
Tel. 0662 8042 2368
E-Mail: laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
Tirol
Amt der Tiroler Landesregierung
Gruppe Agrar
Innrain 1, 6020 Innsbruck
Tel. 0512 508 3907
E-Mail: gr.agrar@tirol.gv.at
Burgenland
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 4 – Ländliche Entwicklung, Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Tel. 02682 600 2456
E-Mail: post.a4-foerderwesen@bgld.gv.at
Vorarlberg
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Va – Landwirtschaft und ländlicher Raum
Landhaus, 6901 Bregenz
Tel. 05574 77986 14
E-mail: nikolaus.schotzko@vorarlberg.at
Steiermark
Bezirkskammer Weststeiermark
8501 Lieboch, Kinoplatz 2
Tel. 03136 90919 6042
E-Mail: daniel.hoerner@lk-stmk.at
Landwirtschaftskammer Steiermark
8423 St. Veit am Vogau, Schulstraße 16
Tel. 0316 8050 8041
E-Mail: margit.krenosz@lk-stmk.at
Wien
Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien.
Mariahilfer Straße 20, 1070 Wien
Tel. 01 25200 483
E-Mail: mayer-unterholzner@wirtschaftsagentur.at
Tel. 01 25200 461
E-Mail: strobl@wirtschaftsagentur.at
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung LF3
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Tel. 02742 9005 12909
E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Kärnten
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 8 - Umwelt, Energie und Naturschutz
Flatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt
Tel. 05 0536 18435
E-Mail: georg.haimburger@ktn.gv.at
Oberösterreich
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel. 0732 7720 11817
E-Mail: lfw.post@ooe.gv.at
Salzburg
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 4 - Lebensgrundlagen und Energie
Fanny-von-Lehnert-Straße1, 5020 Salzburg
Tel. 0662 8042 2368
E-Mail: laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
Tirol
Amt der Tiroler Landesregierung
Gruppe Agrar
Innrain 1, 6020 Innsbruck
Tel. 0512 508 3907
E-Mail: gr.agrar@tirol.gv.at
Burgenland
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 4 – Ländliche Entwicklung, Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Tel. 02682 600 2456
E-Mail: post.a4-foerderwesen@bgld.gv.at
Vorarlberg
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Va – Landwirtschaft und ländlicher Raum
Landhaus, 6901 Bregenz
Tel. 05574 77986 14
E-mail: nikolaus.schotzko@vorarlberg.at
Steiermark
Bezirkskammer Weststeiermark
8501 Lieboch, Kinoplatz 2
Tel. 03136 90919 6042
E-Mail: daniel.hoerner@lk-stmk.at
Landwirtschaftskammer Steiermark
8423 St. Veit am Vogau, Schulstraße 16
Tel. 0316 8050 8041
E-Mail: margit.krenosz@lk-stmk.at
Wien
Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien.
Mariahilfer Straße 20, 1070 Wien
Tel. 01 25200 483
E-Mail: mayer-unterholzner@wirtschaftsagentur.at
Tel. 01 25200 461
E-Mail: strobl@wirtschaftsagentur.at
Achtung: Förderverpflichtungen genau einhalten
Vor der Antragstellung sollte genau überlegt werden, ob am Betrieb auch die Förderverpflichtungen eingehalten werden können. Bei einer Vor-Ort-Kontrolle ist das Teichbuch vorzulegen.