Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen die Teuerung
Allgemeine Maßnahmen für alle
Nachfolgend dargestellte Maßnahmen gelten für alle Bürgerinnen und Bürger (sofern die bei der jeweiligen Maßnahme festgelegten Voraussetzungen zutreffen) und damit auch für in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen.
- 500 Euro für jeden und jede: davon 250 Euro Klimabonus und 250 Euro Geld-zurück-Bonus für alle Erwachsenen (für Kinder je die Hälfte)
- CO2-Bepreisung wird auf Oktober verschoben
- 180 Euro als zusätzliche Einmalzahlung der Familienbeihilfe im August
- Vorziehen Familienbonus (2.000 Euro) und Erhöhung des Kindermehrbetrags (550 Euro) auf 2022
- Erhöhter Absetzbetrag für 2022 (500 Euro)
- Senkung Lohnnebenkosten (UV-Beitrag um ein Zehntel, Familienlastenausgleichsfondsbeitrag auf 3,7 %)
- Valorisierung der Sozialleistungen (insbes. Familienbeihilfe, Studienbeihilfe, Steuerabsetzbeträge)
- 300 Euro für besonders betroffene Gruppen (Arbeitslose, Mindestpensionisten, etc.)
- Abschaffung der kalten Progression
Unter kalter Progression versteht man ein „heimliche Steuererhöhung“, die sich dadurch ergibt, dass man bei einer Einkommensteigerung oft automatisch in einen höheren Steuersatz „hineinwächst“ (zB 30 % statt 20 % Steuertarif für Jahreseinkünfte über 18.000 Euro). Damit bleibt, zB von einer Gehaltserhöhung in Höhe der Inflation, anteilig netto viel weniger übrig als erwartet (Kaufkraft sinkt). Zwei Drittel der kalten Progression erhält der Steuerzahler künftig automatisch berücksichtigt, über ein Drittel kann der Finanzminister weiterhin - zB im Rahmen einer Steuerreform - verfügen.
Maßnahmen für Land- und Forstwirtschaft
Die Bundesregierung hat auch spezielle Maßnahmen getroffen, um den starken Anstieg der Betriebsmittelpreise bei Futtermitteln, Düngemitteln und insbesondere bei den Energiekosten (Treibstoff, Strom und Gas) abzufedern. Bei den Dieselpreisen besteht im EU-Vergleich zudem ein Wettbewerbsnachteil für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zum europäischen Durchschnitt. Dabei wurden erste Maßnahmen bereits im Nationalrat Ende April beschlossen. Nun hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen in Form des Versorgungssicherungs-Paketes im Ausmaß von 110 Mio. € für die Landwirtschaft vereinbart. Für den, von den hohen Energiepreisen besonders betroffenen, Gartenbau (geschützter Anbau, Glas bzw. Folie) wird derzeit eine gesonderte Unterstützungsmaßnahme konzipiert und verhandelt. Nachfolgend ein Gesamtüberblick über die für die Land- und Forstwirtschaft beschlossenen bzw. vereinbarten Maßnahmen:
Versorgungssicherungsbeitrag in Höhe von 110 Mio. € - Neu
Um bei den stark gestiegenen Kosten teilweise zu entlasten, wurde zusätzlich zu den am 27. April beschlossenen Punkten (siehe nachfolgend dargestellte Punkte b und c) ein Versorgungssicherungsbeitrag als weitere Maßnahme für die Landwirtschaft in Höhe von in Summe 110 Mio. Euro beschlossen. Dabei werden 80 Mio. € als flächenbezogene Komponente (abgeleitet vom Treibstoffverbrauch) verwendet, 30 Mio. € werden als tierbezogene Komponente als Ausgleich für stark gestiegene Futtermittelkosten gewährt.
- flächenbezogene Beiträge:
- Zuschlag für Hackfrüchte, Feldgemüse, Gemüse im Freiland, Gartenbaukulturen, Blumen und Zierpflanzen im Freiland, Erdbeeren:22,6 Euro/ha (in Summe 51,9 Euro/ha)
- Zuschlag Feldfutterbau:16,8 Euro/ha (in Summe 46,1 Euro/ha)
- Dauerkulturen (zB Wein, Obst):82,5 Euro/ha
- Mähwiese, -weide mit mind. 2 Nutzungen:38,6 Euro/ha
- einmähdige Wiesen und Kulturweiden:16,2 Euro/ha
- Almen, Bergmähder Hutweiden, Streuwiesen, Grünlandbrache: 5,1 Euro/ha
- tierbezogener Beitrag: 14 Euro je GVE
CO2-Abgaben-Rückvergütung für Agrardiesel
CO2-Abgaben-Rückvergütung für Agrardiesel beschlossen im Rahmen des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022) wird so wie die CO2 Abgabe selbst auf Oktober 2022 verschoben.
Zur Abgeltung der Mehrbelastung durch die im Jahr 2021 beschlossene CO2-Bepreisung ab Oktober 2022 (neuer Termin) gibt es eine Steuerrückvergütung für Agrardiesel.
Zur Abgeltung der Mehrbelastung durch die im Jahr 2021 beschlossene CO2-Bepreisung ab Oktober 2022 (neuer Termin) gibt es eine Steuerrückvergütung für Agrardiesel.
Mineralölsteuerrückvergütung (beschlossen am 27. April 2022)
Den Land- und Forstwirten bringt der Gesetzesbeschluss eine Senkung der Mineralölsteuer auf Diesel auf das allgemeine Mindeststeuersatzniveau in der EU. Das entspricht einer Reduktion von sieben Cent je Liter. Die Mineralölsteuer wird dadurch von rd. 40 Cent je Liter auf 33 Cent je Liter reduziert. Die Rückvergütung wird über einen Zeitraum von 14 Monaten beginnend ab 1. Mai 2022 bis 30. Juni 2023 gewährt.
Verbunden mit der Versorgungssicherungsmaßnahme (entspricht 25 Cent je Liter) ergibt sich damit für ein Jahr eine Absenkung von 40 auf knapp 8 Cent je Liter.
Verbunden mit der Versorgungssicherungsmaßnahme (entspricht 25 Cent je Liter) ergibt sich damit für ein Jahr eine Absenkung von 40 auf knapp 8 Cent je Liter.
Abwicklung
Die CO2 Abgabenrückvergütung für Agrardiesel und die befristete Mineralölsteuerrückvergütung (Punkt b und c) werden mittels pauschalem Rückvergütungsmodelle berechnet. Die pauschalen Verbrauchswerte werden anhand des Durchschnittsverbrauchs an Diesel je Hektar für unterschiedliche Kulturen von der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen ermittelt. Basis für die Beantragung bilden die Daten des MFA 2022. Für Tierhalter soll es zudem einen GVE bezogenen Zuschlag aufgrund der massiv gestiegenen Futtermittelpreise geben.
Durch dieses Pauschalsystem wird eine unbürokratische, einfache Antragstellung gewährleistet. Energiesparen bzw. der Umstieg auf erneuerbarer Energieträger bleibt dennoch interessant, da die Berechnung anhand von pauschalen Dieselverbrauchswerten je Hektar – unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Ausgaben – erfolgt.
Über die Details der Abwicklung wird in weiterer Folge - sobald alle Details geregelt sind – informiert.
Durch dieses Pauschalsystem wird eine unbürokratische, einfache Antragstellung gewährleistet. Energiesparen bzw. der Umstieg auf erneuerbarer Energieträger bleibt dennoch interessant, da die Berechnung anhand von pauschalen Dieselverbrauchswerten je Hektar – unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Ausgaben – erfolgt.
Über die Details der Abwicklung wird in weiterer Folge - sobald alle Details geregelt sind – informiert.
Senkung der Erdgas- und Elektrizitätsabgabe (beschlossen am 27. April 2022)
Die Elektrizitätsabgabe wird ab 1. Mai 2022 bis 30. Juni 2023 von 1,5 Cent auf 0,1 Cent pro kWh gesenkt. Dies bedeutet eine Entlastung beim Gas- und Strompreis.