Mehrfachantrag 2023 - Korrekturen
Auch Flächen, die nach dem 17. April nachgemeldet werden, können keine Ausgleichszahlungen mehr auslösen. Eine prämienfähige Beantragung von Codes (zB DIV, NAT, SLK, …), ist ebenfalls nur bis zu diesem Zeitpunkt möglich.
Grundsätzlich sind Änderungen der Nutzungsart, zB bei Änderungen im Anbau oder bei Umbruch von Kulturen, bis spätestens 15. Juli 2023 prämienfähig, sofern noch keine Vor-Ort-Kontrolle am Betrieb angekündigt wurde.
Aufgrund der vielen Neuerungen, die das neue GAP-Programm mit sich bringt, empfehlen wir Ihnen, den abgegebenen/gesendeten Mehrfachantrag jedenfalls noch einmal genauestens „in Ruhe“ zu kontrollieren.
AMA-seitige Aufforderung zur Korrektur: Änderungen, die sich im Zuge des Flächenmonitorings (Abgleich Beantragung mit Satellitendaten) ergeben, sind innerhalb von 14 Tagen zu bearbeiten.
Änderungen aufgrund einer Vorabkontrolle („Preliminary Check“) sind innerhalb der gesetzten Frist zu bear-beiten.