Mehrfachantrag (MFA) 2024
Zeitraum Antragstellung:
Der Zeitraum für die
Antragstellung beginnt mit 2. November 2023 und läuft bis 15. April 2024.
Der Schwerpunkt der Antragstellung wird aber - wie in den vergangenen Jahren - im Frühjahr liegen. Alle Betriebe, die den Mehrfachantrag im Wege der Bezirksbauernkammer gestellt haben, erhalten – wie gewohnt – im Februar 2024 einen Termin für die Abwicklung zugesandt. Informationsveranstaltungen werden im Jänner/Februar 2024 angeboten.
Im Zeitraum 6. November bis 15. Dezember 2023 werden in der Bezirksbauernkammer vorrangig folgende Punkte abgewickelt:
Der Schwerpunkt der Antragstellung wird aber - wie in den vergangenen Jahren - im Frühjahr liegen. Alle Betriebe, die den Mehrfachantrag im Wege der Bezirksbauernkammer gestellt haben, erhalten – wie gewohnt – im Februar 2024 einen Termin für die Abwicklung zugesandt. Informationsveranstaltungen werden im Jänner/Februar 2024 angeboten.
Im Zeitraum 6. November bis 15. Dezember 2023 werden in der Bezirksbauernkammer vorrangig folgende Punkte abgewickelt:
Grundsätzliches zum Termin:
ÖPUL-Maßnahmenneueinstieg bzw. -erweiterung (Fallfrist bis 31.12.2023)
Grundsätzlich besteht – wie im Vorjahr – die Möglichkeit, alle Maßnahmen des ÖPUL 2023 neu zu beantragen. Im Falle einer Maßnahmen-Neubeantragung ist es erforderlich, den Mehrfachantrag fertigzustellen und abzusenden. Dies umfasst die vollständige Angabe der Kulturen in der Feldstücksliste sowie aller Beilagen.
ACHTUNG! Betriebe, bei welchen die Verpflichtung einer im Herbst 2022 angemeldeten Maßnahme heuer nicht zustande kommt, müssen diese bis 31. Dezember 2023 neu anmelden, um im Jahr 2024 prämienfähig daran teilnehmen zu können.
Beispiele:
Änderungs- und Vorbereitungsdigitalisierungen
Um die Arbeitsspitze im Frühjahr zu entlasten, ersuchen wir alle Betriebe mit Flächenänderungen in größerem Umfang (zB bei Flächenzugang) schon jetzt im Herbst die notwendigen Digitalisierungen vorzunehmen. Eine telefonische Terminvereinbarung ist sowohl für eine Maßnahmenneubeantragung als auch für Digitalisierungen unbedingt erforderlich.
BBK Gänserndorf: Tel. 05 0259 40400 (vormittags)
BBK Mistelbach: Tel. 05 0259 41200 (vormittags)
Grundsätzlich besteht – wie im Vorjahr – die Möglichkeit, alle Maßnahmen des ÖPUL 2023 neu zu beantragen. Im Falle einer Maßnahmen-Neubeantragung ist es erforderlich, den Mehrfachantrag fertigzustellen und abzusenden. Dies umfasst die vollständige Angabe der Kulturen in der Feldstücksliste sowie aller Beilagen.
ACHTUNG! Betriebe, bei welchen die Verpflichtung einer im Herbst 2022 angemeldeten Maßnahme heuer nicht zustande kommt, müssen diese bis 31. Dezember 2023 neu anmelden, um im Jahr 2024 prämienfähig daran teilnehmen zu können.
Beispiele:
- Maßnahme „Begrünung von Ackerflachen – Zwischenfrucht“ im Jahr 2022 angemeldet, jedoch keine Ackerflächen begrünt (keine Begrünungsvariante beantragt), oder
- bei der Maßnahme „Erosionsschutz Acker“, zB keine Mulchsaat (MS) in der Feldstücksliste des Mehrfachantrages 2023 codiert. In diesen Fällen ist/sind diese Maßnahme/n für das Jahr 2024 neu anzumelden.
Änderungs- und Vorbereitungsdigitalisierungen
Um die Arbeitsspitze im Frühjahr zu entlasten, ersuchen wir alle Betriebe mit Flächenänderungen in größerem Umfang (zB bei Flächenzugang) schon jetzt im Herbst die notwendigen Digitalisierungen vorzunehmen. Eine telefonische Terminvereinbarung ist sowohl für eine Maßnahmenneubeantragung als auch für Digitalisierungen unbedingt erforderlich.
BBK Gänserndorf: Tel. 05 0259 40400 (vormittags)
BBK Mistelbach: Tel. 05 0259 41200 (vormittags)
Hinweis:
Die AMA versendet erstmals keine Vordruckformulare. Informationen zum Mehrfachantrag 2024
erfolgen seitens der AMA ausschließlich per E-mail.
Die elektronische Antragstellung kann entweder durch die antragstellende Person selbst unter www.eama.at im
Register „Flächen“ oder über die Bezirksbauernkammer als Dienstleister erfolgen.
Das Absenden des Mehrfachantrages 2024 ist grundsätzlich nur mehr mittels Handy-Signatur bzw. ID-Austria
möglich (Hinweis: die Handysignatur kann noch bis 4. Dezember in den Bezirksbauernkammern eingerichtet
werden)