Meldungen Weinbaukataster
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass gemäß Weingesetz sämtliche Änderungen bei den Weingartenflächen (Rodung, Auspflanzung) lückenlos im Wege von eama (Weinbaukatastermeldung) zu melden sind.
Im Fall von Auspflanzungen, die jetzt im Frühjahr 2023 durchgeführt wurden/werden, muss demnach nach der Pflanzung eine gesonderte Auspflanzmeldung erfolgen. Zusätzlich ist im Rahmen einer Korrektur zum Mehrfachantrag das konkrete Pflanzdatum nachzutragen.
Um Probleme bei der Auszahlung bzw. hohen nachträglichen Korrekturbedarf zu vermeiden, beachten Sie in ihrem eigenen Interesse diese Bestimmungen.