Mindestbodenbedeckung für GLÖZ 6 am Acker – Aktualisierungen

Die Ausgangslage
GLÖZ 6 verlangt eine Mindestbodenbedeckung von 80 Prozent der Ackerfläche von 1. November bis 15. Februar des Folgejahres. Flächenbasis sind dafür die aktuelle Ackerfläche sowie relevante Kulturen gemäß Mehrfachantrag 2023, das heißt, Korrekturen nach MFA-Einreichung sind zu berücksichtigen.
Festlegung der Ausnahmekulturen
Von dieser Ackerfläche sind Feldgemüseflächen abzugsberechtigt, das heißt, die Ausgangsbasis für die Berechnung der 80 Prozent Mindestbodenbedeckung wird durch Gemüseflächen reduziert. Praktisch alle Gemüsearten sind abzugsberechtigt – siehe Infokasten „Liste der Feldgemüsearten“.
Zusätzlich können Flächen mit anderen Ausnahmekulturen dann von der 80 Prozent Mindestbodenbedeckung in Abzug gebracht werden, wobei jedoch mindestens 55 Prozent der Ackerflächen bodenbedeckt sein müssen.
Die anrechenbaren Kulturen sind Erdäpfel, Ölkürbis, Zuckerrüben, Heil- und Gewürzpflanzen, Saatgutvermehrung Gräser, Saatmaisvermehrung, Sommermohn und Öllein.
Welche Heil- und Gewürzpflanzen anerkannt werden sollen, zeigt der Infokasten „Heil- und Gewürzpflanzen“.
Als bodenbedeckt gilt
- die Anlage einer Kultur (Winterung oder Zwischenfrucht) oder
- Ernterückstände oder
- mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung (zB Grubber, Scheibenegge)
Bei Doppelnutzung zählt die Erstkultur
Werden Doppelnutzungen von Kulturen beantragt, wie zum Beispiel Sommergerste/Feldgemüse, zählt, wie bei anderen Förderbestimmungen auch, immer die Erstkultur. In diesem Beispiel kann Feldgemüse – weil zweite Hauptkultur – nicht von der Ackerfläche abgezogen werden.
Wo schwere Böden als Ausnahme gelten
Schweine- und Geflügelbetriebe können die Mindestbodenbedeckung von 80 Prozent durch schwere Böden reduzieren. Diese Ausnahmeregelung ist von Betrieben anwendbar, die maximal 40 Hektar Acker mit einem Maisanteil größer 30 Prozent bewirtschaften und einen Viehbesatz durch Schweine und Geflügel von mindestens 0,3 GVE je Hektar Acker haben. Der Tierbestand wird aus der Tierliste mit Stichtag 1.4 oder dem Durchschnitt des MFA 2023 entnommen. Eine Mindestbodenbedeckung von 55 Prozent der Ackerfläche im festgelegten Zeitraum ist trotz Ausnahme notwendig.
Als schwere Böden gelten Ackerflächen, die gemäß Finanzbodenschätzung als Ton, Lehm oder toniger Lehm eingestuft sind. Betroffene Flächen können im Agraratlas ab Anfang August eingesehen werden – siehe Beitrag „Neue Layer im Agraratlas“ auf Seite 20. Im November steht der gleiche Layer auch im eAMA-GIS im Rahmen der MFA-Beantragung zur Verfügung.
Schwere Böden können zusätzlich zu den Ausnahmekulturen abgezogen werden. Um Flächen nicht doppelt zu berücksichtigen, sind „nur“ jene schweren Böden in die Berechnung mit aufzunehmen, die weder auf Gemüse- noch auf Schlägen mit Ausnahmekulturen liegen. Beispielsweise schwere Böden auf Körnermais- oder Getreideschlägen.
Schwere Böden können zusätzlich zu den Ausnahmekulturen abgezogen werden. Um Flächen nicht doppelt zu berücksichtigen, sind „nur“ jene schweren Böden in die Berechnung mit aufzunehmen, die weder auf Gemüse- noch auf Schlägen mit Ausnahmekulturen liegen. Beispielsweise schwere Böden auf Körnermais- oder Getreideschlägen.
Liste der Feldgemüsearten
Artischocke, Brokkoli, Buschbohne, Cardy, Chicorée, Chinakohl, Eichblattsalat, Eissalat, Endiviensalat, Grünerbsen, Grünkohl, Grünsoja, Gurke, Haferwurzel, Käferbohne, Karfiol, Karotte, Kerbel, Knoblauch, Knollenfenchel, Kochsalat, Kohl, Kohlrabi, Kopfsalat, Kraut, Kren, Speisekürbis, Lollo, Mangold, Melanzani, Melone, Pak Choi, Paprika, Paradeiser/Tomaten, Pastinak, Pepino, Porree, Radicchio, Radieschen, Rettich, Rhabarber, Römische Salate, Rote Rübe, Rucola, Schwarzwurzel, Sellerie, Spargel, Speiserübe, Spinat, Sprossenkohl, Stangenbohne, Vogerlsalat, Zucchini, Zuckerhut, Zuckermais und Zwiebel
Liste der Heil- und Gewürzpflanzen
Acker-Stiefmütterchen, Anis, Baldrian, Basilikum, Bockshornklee, Borretsch, Brennnessel, Dille, Drachenkopf, Flohsamen, Gewürzfenchel, Kamille, Kerbel, Koriander, Kornblume, Kreuzkümmel, Leindotter, Malve, Mariendistel, Nachtkerze, Neslia (Finkensame), Petersilie, Ringelblume, Saflor, Schwarzkümmel, Sommerkümmel, Steinklee, Studentenblume und Zuckerwurzel.
Bodenbedeckungsrechner der Landwirtschaftskammer als Hilfestellung
Mit dem Bodenbedeckungsrechner kann sehr einfach durch Eingabe der relevanten Daten die notwendige Bodenbedeckungsfläche ermittelt werden.