Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
Quick Links
  • Wir über uns
  • Presse
  • Kammerzeitung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Betriebsrestaurant
Bundesländer
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Bildungs- und Beratungspartnerschaft
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen | Energie | Technik
    • Direktvermarktung & Urlaub am Bauernhof
    • Biologische Produktion
    • LK-Wissen
      • LK-Wissen
      • Tierhaltung
      • Forstrecht
      • Direktvermarktung
      • Urlaub am Bauernhof
      • Green Care
      • Buschenschank
  • Niederösterreich
    • Niederösterreich
    • Agrarpolitik
    • Landwirtschaftskammerwahl 2020
    • Zukunftsplan 2020-2025 – Verlass di drauf
    • Zeitung Die Landwirtschaft
      • Die Landwirtschaft
      • Betriebsreportagen & Interviews
      • Inseratentarife
      • Redaktion
    • Presse
      • Presse
      • Pressearchiv 2019
      • Pressearchiv 2018
      • Bildarchiv
    • Wir über uns
      • Über die LK NÖ
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Mitarbeiter
      • Gremien der LK
      • Verbände
      • Karriere
      • Kontakt
      • Anfahrtsplan
    • Fotogalerie
    • Wetter
    • Investitionsförderung und EGB
      • Investitionsförderung und EGB
      • Allgemeine Informationen Investitionsförderung
      • Allgemeine Informationen Existenzgründungsbeihilfe
      • Beantragung Existenzgründungsbeihilfe
      • Beantragung Investitionsförderung
      • Auswahlverfahren Investitionsförderung
      • Beantragung Auszahlung Investitionsförderung
    • Bezirksbauernkammer
      • Bezirksbauernkammer
      • Amstetten und Waidhofen/Ybbs
      • Baden, Bruck/Leitha – Schwechat und Mödling
      • Gmünd und Zwettl
      • Gänserndorf und Mistelbach
      • Hollabrunn und Korneuburg
      • Horn und Waidhofen/Thaya
      • Krems und Tullnerfeld
      • Lilienfeld und St. Pölten
      • Melk und Scheibbs
      • Neunkirchen und Wr. Neustadt
      • Termine und Veranstaltungen der Bezirksbauernkammern
  • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Eier & Geflügel
    • Milch
    • Schafe | Lämmer | Ziegen
    • Wild
    • Getreide & Futtermittel
    • Erdäpfel
    • Gemüse | Obst | Wein
    • Holz
    • Indizes
    • Analyse
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
      • Ackerkulturen
      • Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • Pflanzenschutz
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
  • Tiere
    • Tiere
    • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Milchprodukte und Qualität
      • Melken & Eutergesundheit
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Kälber & Jungvieh
      • Fütterung & Futtermittel
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Bewegungsbuchten im Abferkelbereich
      • Schweinegesundheitsverordnung
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Bienen
    • Fische
      • Fische
      • Fische & Verarbeitung
      • Ökosystem Teich & Wissenschaft
      • Bewirtschaftung & Praxis
      • Förderung & Rechtliches
      • Videos Fische
    • Allgemeines
    • Futtermittel-Plattform
      • Futtermittel-Plattform
      • Angebot
      • Nachfrage
      • Angebot oder Nachfrage veröffentlichen
      • Informationen zur Futtermittel-Plattform
    • Viehauftrieb-Plattform
      • Viehauftrieb-Plattform
      • Angebot
      • Nachfrage
      • Angebot oder Nachfrage veröffentlichen
      • Informationen zur Viehauftrieb-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
      • Waldbau & Forstschutz
      • Borkenkäfer
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald, Jagd & Gesellschaft
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelles
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Pflanzenbau
    • Tierhaltung
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • ÖPUL
    • Direktzahlungen
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe
    • Ausgleichszulage
    • Cross Compliance
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Steuer
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuell
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
      • Informationen und Fachartikel
    • Sozial- und Arbeitsrecht
    • LK-Sozialversicherungsrechner
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2020
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energieeffizienz
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Technik
    • Energie
    • Bioökonomie & Nawaros
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Rechtliches zur Direktvermarktung
    • Einstieg in die bäuerliche Vermietung
    • Vermarktung und Kalkulation Direktvermarktung
    • Vermarktung und Kalkulation Urlaub am Bauernhof
    • Prämierungen in der Direktvermarktung
    • Qualität bei Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Bildungs- und Beratungspartnerschaft
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen | Energie | Technik
    • Direktvermarktung & Urlaub am Bauernhof
    • Biologische Produktion
    • LK-Wissen
      • LK-Wissen
      • Tierhaltung
      • Forstrecht
      • Direktvermarktung
      • Urlaub am Bauernhof
      • Green Care
      • Buschenschank
  • LK in den Bundesländern
    • Österreich
    • Burgenland
    • Kärnten
    • Niederösterreich
    • Oberösterreich
    • Salzburg
    • Steiermark
    • Tirol
    • Vorarlberg
    • Wien
  • beratung © Archiv
    BERATUNG
  • allgemein © Archiv
    BILDUNG
  • mitarbeiter © Archiv
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Die Landwirtschaft © Archiv
    Die Landwirtschaft
  • futtermittel_plattform © Archiv
    Futtermittel-Plattform
  • Kleinanzeigen
    • Kontakt
    • Betriebsrestaurant
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    Bundesländer
  • Kontakt
  • Betriebsrestaurant
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  1. LK Niederösterreich
  2. Tiere
  3. Schafe & Ziegen
02.11.2017 | von Ing. Heinz Jury
Empfehlen Drucken

Neue Bestimmungen für die Ziegenhaltung

Mit der Novellierung der ersten Tierhaltungsverordnung traten ab 1. Oktober 2017 neue Regelungen im Hinblick auf Eingriffe bei Ziegen in Kraft. Am 1. Jänner 2018 folgen neue Bestimmungen hinsichtlich der Anforderungen an deren Haltung.

Mit 1. Oktober 2017 traten neue Regelungen hinsichtlich der Haltung von Ziegen in Kraft. © LK KärntenMit 1. Oktober 2017 traten neue Regelungen hinsichtlich der Haltung von Ziegen in Kraft. © LK KärntenMit 1. Oktober 2017 traten neue Regelungen hinsichtlich der Haltung von Ziegen in Kraft. © LK KärntenMit 1. Oktober 2017 traten neue Regelungen hinsichtlich der Haltung von Ziegen in Kraft. © LK Kärnten[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2017.11.02%2F1509623434141195.jpg]
Mit 1. Oktober 2017 traten neue Regelungen hinsichtlich der Haltung von Ziegen in Kraft. © LK Kärnten
Die strikte Einhaltung ist auch vor dem Hintergrund der CC-Relevanz dringend erforderlich. Im Artikel werden die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen im Wortlaut zitiert und anschließend eine kurze fachliche Interpretationshilfe angeführt.

1. Zulässige Eingriffe

  • „Die Kastration, sofern der Eingriff von einem Tierarzt oder Viehschneider, der dieses Gewerbe nach gewerberechtlichen Vorschriften ausübt, nach wirksamer Betäubung und mit postoperativer wirksamer Schmerzbehandlung durchgeführt wird.
  • Die Zerstörung der Hornanlage von Kitzen, die für die Haltung in einem überwiegend auf Milchproduktion ausgerichteten Betrieb bestimmt sind, bis zu einem Alter von vier Wochen, wenn der Eingriff von einem Tierarzt nach wirksamer Betäubung und mit postoperativer wirksamer Schmerzbehandlung durchgeführt wird.“
Massive Verletzungen bei Rangordnungskämpfen machen diese Eingriffe bei gehörnten Milchziegenkitzen in den Betrieben notwendig. Das Enthornen ist zeitlich limitiert bis zu einem Alter von vier Wochen und darf nur von einem Tierarzt durchgeführt werden. In Kraft getreten ist diese Bestimmung mit 1. Oktober 2017. Eine ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation ist unbedingt zu gewährleisten, da diese auch CC-relevant sind und bei Verstößen Sanktionen nach sich ziehen.

2. Bewegungsfreiheit

„Die Anbindehaltung von Ziegen ist verboten. Keine Anbindehaltung ist insbesondere das Anbinden zum Angewöhnen der Tiere, zum Zweck von Pflegemaßnahmen und für die Dauer von Tierschauen und sonstigen Veranstaltungen.“
 
Genügend Platzangebot und Fressplatzbreite sind Voraussetzungenfür das Tierwohl. © LV Ziegenzucht OÖGenügend Platzangebot und Fressplatzbreite sind Voraussetzungenfür das Tierwohl. © LV Ziegenzucht OÖGenügend Platzangebot und Fressplatzbreite sind Voraussetzungenfür das Tierwohl. © LV Ziegenzucht OÖGenügend Platzangebot und Fressplatzbreite sind Voraussetzungenfür das Tierwohl. © LV Ziegenzucht OÖ[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2017.11.02%2F1509623444765624.jpg]
Genügend Platzangebot und Fressplatzbreite sind Voraussetzungen für das Tierwohl. © LV Ziegenzucht OÖ
Die Anbindehaltung von Ziegen ist in Österreich bereits seit 31. Dezember 2009 verboten. Im Unterschied zur bisherigen Regelung sind nun allerdings Pflegemaßnahmen und Tierschauen als Ausnahmetatbestände in die Verordnung aufgenommen worden. Mit diesen Ausnahmen wurde die Veranstaltung von Tierschauen wesentlich erleichtert.
„Kitze und Jungziegen dürfen nicht in Einzelbuchten gehalten werden. Bei der Haltung von Ziegen in Einzelbuchten muss der Sichtkontakt zu anderen Tieren gewährleistet sein. In Anlagen zur Haltung in Einzelbuchten dürfen Ziegen nur gehalten werden, wenn eine ausreichende Unterbrechung der Haltung in Einzelbuchten durch Weidegang oder regelmäßigen Auslauf an mindestens 90 Tagen im Jahr gegeben ist.“
An dieser Bestimmung hat sich substanziell nichts geändert. Das Verbot der Haltung von Kitzen und Jungziegen in Einzelbuchten wurde bestätigt.

3. Gruppenhaltung

„Ställe müssen so gebaut sein, dass keine Sackgassen vorhanden sind. Etwaige Engstellen müssen so gestaltet sein, dass auch rangniederen Tieren jederzeit das Durchgehen ermöglicht ist. Das Herdenmanagement ist so zu betreiben, dass Umgruppierungen möglichst selten stattfinden, um die Stabilität der Herde aufrechtzuerhalten.“
Mit dieser Bestimmung soll vermieden werden, dass rangniedere Tiere ständigem Stress ausgesetzt sind, nur unzureichend Zugang zu Futter und Wasser bekommen und mögliche Verletzungen vermieden werden. Um dies zu erreichen, sind entsprechende stallbauliche Maßnahmen zu ergreifen.
„Jedem Tier muss mindesten die in nachfolgender Tabelle angeführte Bodenfläche im Stall zur Verfügung stehen.“

Ziegenhaltung gültig ab 1.1.2018

Neue Werte nach Änderung der 1. Tierhalteverordnung
Tierkategorie Gruppenbucht bis 20 Tiere Gruppenbucht ab 21 Tiere Einzelbucht
Mutterziege ohne Kitz 1,40 m² 1,20 m² 1,40 m²
Mutterziege mit 1 Kitz 1,75 m² 1,55 m² 1,80 m²
Mutterziege mit mehr als 1 Kitz 2,10 m² 1,90 m² 2,10 m²
Kitze, Jungziegen bis 6 Monate 0,50 m² 0,50 m² -
Jungziegen über 6 bis 12 Monate 0,60 m² 0,60 m² -
Böcke 3,00 m² 3,00 m² 3,00 m²
„Erhöhte Flächen in Gruppenbuchten können bis zu einem Ausmaß von maximal 30 % der Bodenfläche eingerechnet werden, wenn sie jederzeit zugänglich und zum Stehen und Liegen geeignet sind und eine Mindesthöhe über einer darunter liegenden Ebene von 60 cm sowie Maximaltiefe von 150 cm und eine Minimaltiefe von 30 cm gegeben ist.“
Verpflichtende Weidehaltung oder regelmäßiger Auslauf an 90Tagen im Jahr bei teilweiser Einzelboxenhaltung. © LV Ziegenzucht OÖVerpflichtende Weidehaltung oder regelmäßiger Auslauf an 90Tagen im Jahr bei teilweiser Einzelboxenhaltung. © LV Ziegenzucht OÖVerpflichtende Weidehaltung oder regelmäßiger Auslauf an 90Tagen im Jahr bei teilweiser Einzelboxenhaltung. © LV Ziegenzucht OÖ[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2017.11.02%2F1509623436258820.jpg]
Verpflichtende Weidehaltung oder regelmäßiger Auslauf an 90 Tagen im Jahr bei teilweiser Einzelboxenhaltung. © LV Ziegenzucht OÖ
Deutlich angehoben wurden die Flächenbedarfsmaße je Tierkategorie für Mutterziege ohne Kitz und Mutterziege mit einem Kitz sowie für Mutterziege mit mehr als einem Kitz und für Böcke. Für diese Kategorien wurden die Flächenanforderungen in Gruppenbuchten bis 20 Tiere verdoppelt. In Gruppenbuchten ab 21 Tieren ist die Erhöhung nicht ganz so groß ausgefallen, aber immer noch beträchtlich. Für die Umsetzung dieser Regelung haben die Halter noch bis 1. Jänner 2018 Zeit.

Mit dem höheren Platzangebot soll für die Ziegen mehr Bewegungsfreiheit, mehr Tierkomfort und mehr Ausweichmöglichkeiten bei Rangunterschieden geschaffen werden. Mit den unterschiedlichen Flächenbedarfsmaßen in den Gruppenbuchten bis 20 Tiere und ab 21 Tieren werden viele Betriebe auch vor erhebliche Anpassungsnotwendigkeiten gestellt.

Ziegenhaltung alte Werte

Tierkategorie Gruppenbucht Einzelbucht
Mutterziege ohne Kitz 0,70 m² 1,40 m²
Mutterziege mit 1 Kitz 1,10 m² 1,80 m²
Mutterziege mit mehr als 1 Kitz 1,40 m² 2,10 m²
Kitze, Jungziegen bis 6 Monate 0,50 m²
Jungziegen über 6 bis 12 Monate 0,60 m²
Böcke 1,50 m² 3,00 m²

4. Ernährung

„Bei der Fütterung von Ziegen in Gruppenhaltung ist sicherzustellen, dass jedes einzelne Tier ausreichend Nahrung aufnehmen kann, beispielsweise durch geeignete Palisaden-Fressgitter/Sichtblenden. In Abhängigkeit von der Anzahl der gehaltenen Tiere muss eine ausreichende Menge an Tränken zur Verfügung stehen, um Konflikte zu vermeiden. Werden Ziegen in Gruppen rationiert oder unter zeitlich begrenzter Futtervorlage gefüttert, muss für jedes Tier ein Fressplatz zur Verfügung stehen. Werden Ziegen in Gruppenhaltung ad libitum bei ganztägiger Futtervorlage gefüttert, darf ein Fressplatzverhältnis von 1,5 : 1 nicht überschritten werden.“

Mindestmaße für Fressplätze in Gruppenhaltungssystemen

Tierkategorie Fressplatzbreite
Mutterziege auch mit Kitzen 40 cm/Tier
Kitze, Jungziegen bis 6 Monate (ohne Mutterziegen) 20 cm/Tier
Jungziegen über 6 Monate bis 12 Monate 30 cm/Tier
Bock 50 cm/Tier
 © Penker © Penker © Penker © Penker[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2017.11.02%2F1509623441960751.jpg]
© Penker
Während sich die Fressplatzbreiten mit der neuen Verordnung nicht verändert haben, ist jedoch das Fressplatzverhältnis von vormals 2,5 : 1 auf 1,5 Ziegen je 1 Fressplatz (bei ständiger Futtervorlage) deutlich eingeschränkt worden. Hier wird dem teilweise dominanten Verhalten der Ziegen Rechnung getragen und begünstigt deutlich die rangniederen Tiere. Die Umsetzung hat bis 1. Jänner 2018 zu erfolgen.

Links zum Thema

  • Neue Bestimmungen für die Schafhaltung

Mehr zum Thema

  • Neue Bestimmungen für die Schafhaltung

Weitere Fachinformation

  • Parasiten mindern Leistung und können lebensbedrohlich sein
  • Tiere oft immun gegen Wurmmittel
  • Pseudotuberkulose: Weit verbreitet, aber oft unterschätzt
  • Schleichende Krankmacher gleich gar nicht in den Stall holen
  • Steirische Ziegenschau in Traboch
  • Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit in der Lämmerproduktion
  • Leistungsbereite Ziegen brauchen gesunde Klauen

Links

  • Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz www.tierschutzkonform.at

LK Beratung

Sonstige landwirtschaftliche Nutztiere

Beratungsangebot der LK Niederösterreich zu Lämmermast, Geflügel, Pferde, Kaninchen, Wildtierhaltung.

Bilden Sie sich weiter Kursangebote

  • 07.01.2020 Homöopathie für Nutztierhaltung - Grundkurs Tag 2 (Komplexmittelapotheke 1)
  • 07.01.2020 Informationsveranstaltung für TierhalterInnen
alle Kurse Tierproduktion anzeigen

Landwirtschaftskammern

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Links
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Die Bäuerinnen in Niederösterreich
  • Erlebnis Bauernhof
  • Gutes vom Bauernhof
  • Gut zu wissen
  • Landjugend Niederösterreich
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2019 noe.lko.at

Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten

Telefon: +43 (0)5 0259
E-Mail: office@lk-noe.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung

Newsletter
Facebook Youtube
Mit 1. Oktober 2017 traten neue Regelungen hinsichtlich der Haltung von Ziegen in Kraft. © LK Kärnten
Mit 1. Oktober 2017 traten neue Regelungen hinsichtlich der Haltung von Ziegen in Kraft. © LK Kärnten
[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2017.11.02%2F1509623444765624.jpg]
Genügend Platzangebot und Fressplatzbreite sind Voraussetzungen für das Tierwohl. © LV Ziegenzucht OÖ
Verpflichtende Weidehaltung oder regelmäßiger Auslauf an 90Tagen im Jahr bei teilweiser Einzelboxenhaltung. © LV Ziegenzucht OÖ
Verpflichtende Weidehaltung oder regelmäßiger Auslauf an 90 Tagen im Jahr bei teilweiser Einzelboxenhaltung. © LV Ziegenzucht OÖ
[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2017.11.02%2F1509623441960751.jpg]
© Penker