Mit 1.1.2023 ist das Nitrat-Aktionsprogramm 2023 in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Verordnung wurden
auch die Verbotszeiträume für das Ausbringen stickstoffhaltiger Düngemittel angepasst. Des Weiteren
gelten bei der Herbstdüngung mit leichtlöslichen N-Düngemitteln (= N-Mineraldünger, Gülle, Jauche,
Biogasgülle, …) mit max. 60 kg N nach Abzug der Stall- und Lagerverluste strengere Mengenbeschränkungen
Eine Aufstellung finden Sie in u.a. Downloadbereich.
Bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen“ gibt es nicht wie bisher strengere Verbotszeiträume. Hier gelten die gleichen Vorgaben.