Neues TGD-Programm für Schweinebetriebe
Im Fall des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird die Verbringung von Schweinen in die/aus der Seuchenzone nur eingeschränkt möglich sein. Grundlegende Voraussetzung für die Verbringung ist die amtlich überprüfte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen im einzelnen Betrieb (amtliche ASP-Biosicherheitskontrolle).
Bestätigung für Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
Mit dem neuen TGD-Programm "Afrikanische Schweinepest - Vorbereitung - Biosicherheitskontrolle" ermöglicht das Land NÖ schweinehaltenden Betrieben, sich die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen der Schweinegesundheitsverordnung bereits jetzt amtlich bestätigen zu lassen.
Was die Bestätigung den Betrieben bringt
Die Bestätigung bietet den teilnehmenden Betrieben im Idealfall Sicherheit und einen zeitlichen Vorteil bei der Vermarktung von Schweinen im Seuchenfall: Tritt ein ASP-Fall z.B. bei Wildschweinen auf, werden Restriktionszonen um die Fundstelle ausgewiesen. Nach einer generellen, mehrtägigen Verbringungssperre dürfen Schweine aus Betrieben mit einer amtlich bestätigten Biosicherheitskontrolle unter amtlicher Überwachung wieder aus der Restriktionszone verbracht werden. Solange diese Bestätigung nicht vorliegt, ist keine Verbringung aus der Zone möglich.
So läuft das TGD-Programm ab
- Vor der Beantragung sollte man den eigenen Betrieb anhand der Checkliste, die für die Kontrolle verwendet wird, selbst bzw. mit Unterstützung des Betreuungstierarztes kritisch prüfen.
- Das ausgefülltes Formular zur Beantragung der Teilnahme am Programm ist per Mail oder Post an die zuständige Stelle des Landes NÖ (LF 5) zu schicken.
- Nach der Bearbeitung des Antrags beauftragt das Land NÖ einen amtlich bestellten Tierarzt mit der Kontrolle. Dieser kontaktiert den Betrieb und vereinbart einen Termin, an dem die Kontrolle durchgeführt wird. Jeder (Betreuungs-)Tierarzt kann sich durch das Land NÖ für diese Aufgabe bestellen lassen.
- Der beauftragte, amtlich bestellte Tierarzt führt die Kontrolle am Betrieb anhand der Checkliste durch. Betriebsleiter und Tierarzt bestätigen das Ergebnis mit ihrer Unterschrift. Die Checkliste wird durch den Tierarzt an den TGD zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
ASP-Situation in Österreich - sehr hohe Gefahrenstufe!
Die Afrikanische Schweinepest ist 2017 erstmals in unmittelbarer Nähe zu Österreich aufgetreten. Der damalige Ausbruch bei Wildschweinen in Tschechien nahe der Grenze zum Weinviertel konnte regional begrenzt und beendet werden. Tschechien ist inzwischen wieder ASP-frei.
Die Situation für Österreich hat sich dadurch aber nicht entspannt! Seit April 2018 breitet sich das Virus im Wildschweinebestand in Ungarn und der Slowakei aus und ist inzwischen nur noch etwa 90 km von der österreichischen Grenze entfernt. Das Sozialministerium stuft die Gefahr einer Einschleppung nach Österreich daher als sehr hoch ein.
Programmdetails
Im Rahmen des Programms wird die Kontrolle im Jahresabstand weitergeführt. Die Teilnahme am Programm kann jederzeit gekündigt werden.
Die Kosten der Kontrolle betragen 100 Euro. Es erfolgt eine zentrale Verrechnung über den TGD NÖ.
Das Anmeldeformular, die Checklisten zur Kontrolle sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des TGD NÖ.