Pflanzenschutz-Sachkundeausweis (PSA) – Verlängerung
Wer benötigt einen Ausweis:
Kontrollieren Sie auf der Rückseite Ihres Ausweises das Ende der Gültigkeit. Alle Personen, die am Betrieb Pflanzenschutzmittel verwenden, müssen einen gültigen Sachkundeausweis besitzen. Unter Verwendung versteht man neben dem Hantieren und Ausbringen auch den Transport innerhalb des Betriebes und das Lagern von Pflanzenschutzmitteln. Man kann die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (inkl. deren Lagerung) auch an andere sachkundige Landwirte oder Dienstleistungsunternehmen (zB Maschinenring) auslagern.
Verlängerung des PSA Ausweis:
Für die Verlängerung sind fünf anerkannte Weiterbildungsstunden zu absolvieren. Alle Ausweisinhaber, die ihre Weiterbildungsverpflichtung bereits erfüllt haben, erhalten – beginnend ab Ende Jänner – Informationen zur Verlängerung bzw. ein beidseitiges vorausgefülltes Formular zugesandt.
Das unterschriebene Formblatt inkl. einer gültigen Kopie eines Lichtbildausweises (Führerschein, Personalausweis, Reisepass) kann jederzeit in der Bezirksbauernkammer abgegeben werden oder auch per Post übermittelt werden.
Sollten Sie Ihre fünf Weiterbildungsstunden noch nicht erfüllt haben, stehen Ihnen auch Onlinekurse mit einer zwei- oder fünfstündigen Anerkennung zur Verfügung. Anmeldung unter www.lfi.at, telefonisch unter 05 0259 26100 oder per mail an lfi@lk-noe.at.
Das unterschriebene Formblatt inkl. einer gültigen Kopie eines Lichtbildausweises (Führerschein, Personalausweis, Reisepass) kann jederzeit in der Bezirksbauernkammer abgegeben werden oder auch per Post übermittelt werden.
Sollten Sie Ihre fünf Weiterbildungsstunden noch nicht erfüllt haben, stehen Ihnen auch Onlinekurse mit einer zwei- oder fünfstündigen Anerkennung zur Verfügung. Anmeldung unter www.lfi.at, telefonisch unter 05 0259 26100 oder per mail an lfi@lk-noe.at.