Pflanzenschutzgeräte nur mit gültiger Prüfplakette
Unter http://www.noe.gv.at/Land-Forstwirtschaft/Landwirtschaft/Pflanzenschutz/Pflanzenschutzgeraetekontrolle0.html kann das Register der autorisierten Werkstätten, die entsprechende Überprüfungen durchführen, abgerufen werden. Das Prüfintervall beträgt aktuell 5 Jahre, ab dem kommenden Jahr 3 Jahre. Neugeräte gelten innerhalb der ersten fünf Jahre ab Kauf (Datum am Kaufvertrag) als überprüft. Wurde eine Feldspritze zB am 1. Juni 2014 gekauft, so muss die erstmalige Überprüfung vor dem 1. Juni 2019 erfolgen. Der Nachweis wird bei einer Vor-Ort-Kontrolle über die Vorlage des Kaufvertrages erbracht.