Pflanzenschutzmittel-Geräte-Überprüfung
Die Überprüfung kann nur von Werkstätten durchgeführt werden, die gemäß der NÖ Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung autorisiert sind. Seit 2020 ist das Prüfintervall auf drei Jahre festgelegt. Die Bescheinigungen anderer Bundesländer und EU-Mitgliedstaaten werden in Niederösterreich anerkannt.
Neugeräte sind nach dem Kauf (Stichtag ist die Unterschrift am Kaufvertrag) innerhalb von fünf Jahren erstmalig zu überprüfen.
Neugeräte sind nach dem Kauf (Stichtag ist die Unterschrift am Kaufvertrag) innerhalb von fünf Jahren erstmalig zu überprüfen.