Pflanzenschutzmittel-Codierungen im MFA überprüfen
Folgende Maßnahmen sind betroffen
- alle Flächen in der Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“
- Dauer-/Spezialkulturen und Weinflächen in den Maßnahmen „Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ und „Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“
- Ackerflächen in der Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“
- Grünland- und Ackerfutterflächen in der Maßnahme „Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“
Bei Punktbehandlung keine Codierungspflicht
Nicht zu vergessen ist, dass auch der Anbau mit gebeiztem Saatgut als flächiger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gilt und daher codiert werden muss. Je nachdem, ob biologische oder chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel ausgebracht wurden, sind entweder der Code „PSMBIO“ oder der Code „PSMCS“ zu verwenden. Wenn sowohl ein biologisches als auch ein chemisch-synthetisches Mittel auf derselben Fläche ausgebracht wurde, wird nur „PSMCS“ codiert.
Die Codes „PSMCSI“ und „PSMCSH“ sind nur dann anzugeben, wenn bei ÖPUL-Teilnahme am Herbizid- oder Insektizidverzicht chemisch-synthetische Herbizide oder Insektizide ausgebracht wurden, was grundsätzlich aufgrund der Auflagen nicht zulässig ist.
Änderungen zeitnah durchführen
Die Vergabe der Codes erfolgte zum Großteil bereits im Zuge der MFA-Abgabe im Frühjahr. Jegliche Änderungen der Codes sind zeitnah zu machen, wie zum Beispiel falsche Codes streichen, neue Codes angeben oder bestehende Codes ändern. Bei einer Vor-Ort-Kontrolle durch die AMA werden die Codes mit den Aufzeichnungen zur Pflanzenschutzmittelausbringung verglichen. Falsche Codes oder nicht angegebene Codes führen zu einem Verstoß in der betroffenen ÖPUL-Maßnahme.
Daher nutzten Sie jetzt die Zeit und überprüfen Sie die bereits vergebenen Codes. Falls Korrekturen notwendig sind, führen Sie diese umgehend durch.