Pflege- und Umbruchstermine bei Bracheflächen
Grünbrache mit Codierung:
Biodiversitätsflächen (Grünbrache mit DIV): bei Teilnahme an UBB oder BIO
- Mahd oder Häckseln mind. 1mal, max. 2mal jährlich zulässig
- auf 50% der gemeldeten Biodiversitätsflächen des Betriebes (nicht je Schlag) ist dies frühestens ab 1.August erlaubt
- auf den anderen 50% ist dies ohne zeitliche Einschränkung (auch vorher) zulässig
- Futternutzung, Beweidung und Drusch sind nicht erlaubt (nur bei Angabe als Klee mit DIV oder Sonstiges Feldfutter mit DIV ist eine Futternutzung möglich)
- ausgenommen sind WF-Flächen und K20 – Flächen, hier sind die Auflagen laut aktueller Projektbestätigung einzuhalten
- Umbruch ab 15. September des zweiten Standjahres (Angabe als DIV in 2 MFAs erforderlich)
- Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung)
- Futternutzung, Beweidung oder Drusch nicht zulässig
- Umbruch ab 15. August des zweiten Standjahres (Angabe als BG in 2 MFAs erforderlich!)
- Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung)
- Beweidung oder Drusch nicht zulässig (Futternutzung ist möglich)
- kein Umbruch bis Ende Verpflichtungszeitraum (31.Dezember 2020) zulässig
- Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung)
- Futternutzung, Beweidung oder Drusch nicht zulässig
- Begrünung über gesamte Vegetationsperiode (15.Mai. bis 31.August) – ein Umbruch zwecks Anbau einer Folgekultur ist auch früher möglich (ca. 4 bis 6 Wochen vor Anbau einer Haupt- oder Zwischenfrucht)
Grünbrachen ohne Codierung:
- Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung)
- Futternutzung, Beweidung oder Drusch nicht zulässig
- Begrünung über gesamte Vegetationsperiode (15.5. bis 31.8.) – ein Umbruch zwecks Anbau einer Folgekultur ist auch früher möglich (ca. 4 bis 6 Wochen vor Anbau einer Haupt- oder Zwischenfrucht)