Prämienzuschuss zu Tierversicherungen: Risikoabsicherung und Selbstvorsorge

Seuchen und Krankheiten sind ein ernstzunehmendes wirtschaftliches Risiko für tierhaltende Betriebe. Ertragsschadenversicherungen sind eine Möglichkeit, den Einkommensverlust im Krankheitsfall abzufedern. Seit heuer gibt es für jene Betriebe, die ihre Tierbestände gegen Schäden bei Seuchen und infektiösen Krankheiten versichern, einen Zuschuss zur Versicherungsprämie in Höhe von 55%.
Welche Versicherungsangebote werden bezuschusst?
Der Prämienzuschuss gilt für Verträge mit bundesweit aktiven Versicherungsunternehmen, die Schäden bei landwirtschaftlichen Nutztieren durch anzeigepflichtige Seuchen, wie zum Beispiel die Afrikanische Schweinepest (ASP), die Maul- und Klauenseuche, die Blauzungenkrankheit oder die Geflügelpest versichern. Darüber hinaus wird der Zuschuss auch für Versicherungsverträge gewährt, die andere, nicht anzeigepflichtige Tierkrankheiten, enthalten, wie beispielsweise PRRS beim Schwein oder bestimmte Salmonellentypen beim Geflügel. Vom Zuschuss ausgenommen sind Tierunfallversicherungen, wie etwa ein Lüftungsausfall.
In Österreich gibt es mehrere Versicherungen, die Tierkrankheiten bei landwirtschaftlichen Nutztieren versichern. Die angebotenen Versicherungsmodelle unterscheiden sich darin, wie der Schaden berechnet wird. Daher empfiehlt sich ein Vergleich der Modelle, um jene Lösung zu finden, die für die eigene betriebliche Situation am besten passt.
In Österreich gibt es mehrere Versicherungen, die Tierkrankheiten bei landwirtschaftlichen Nutztieren versichern. Die angebotenen Versicherungsmodelle unterscheiden sich darin, wie der Schaden berechnet wird. Daher empfiehlt sich ein Vergleich der Modelle, um jene Lösung zu finden, die für die eigene betriebliche Situation am besten passt.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Die Förderung kann von Tierhaltern, die einen landwirtschaftlichen Betrieb in Österreich bewirtschaften, beantragt werden, unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen oder um im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften handelt. Von der Förderung ausgenommen sind Gebietskörperschaften und deren Betriebe.
Die Förderung der entsprechenden Versicherungsprämie ist keine De-minimis-Beihilfe.
Die Förderung der entsprechenden Versicherungsprämie ist keine De-minimis-Beihilfe.
Wie hoch ist der Zuschuss, und wie wird er ausbezahlt?
Der Zuschuss beträgt 55% der gemäß Versicherungsvertrag zu leistenden Prämien und wird in Form einer Reduktion bei der Prämienvorschreibung gewährt. Der Zuschuss wird also direkt vom Versicherungsunternehmen für den Kunden verrechnet und auf der Prämienvorschreibung separat ausgewiesen. Die Versicherungsunternehmen sind damit für die Abwicklung und die Prüfung der Fördervoraussetzungen verantwortlich. Damit dies möglich ist, müssen bereits bestehende Verträge durch den Förderantrag für den Zuschuss ergänzt werden. Die Versicherungsunternehmen informieren ihre Kunden dazu in den nächsten Wochen.
Die Mittel für den Zuschuss stammen jeweils zur Hälfte vom Bund und von den Ländern. Mit dem Prämienzuschuss wird die finanzielle Risikovorsorge für Tierhalter wesentlich günstiger. Aus Sicht von Bund und Ländern soll der Zuschuss Tierhaltern einen Anreiz bieten, Einkommensrisiken durch Tierseuchen, über Versicherungslösungen abzufedern. Die Entschädigung im Falle einer Keulung nach dem Tierseuchengesetz ist dadurch nicht betroffen. Der Tierwert wird weiterhin staatlich entschädigt.
Risikovorsorge zur Vermeidung von Tierkrankheiten wird immer wichtiger. Biosicherheit, also alle Maßnahmen, die verhindern sollen, dass eine Krankheit überhaupt in den Tierbestand gelangt, sind ein Teil der Risikovorsorge in der Tierhaltung. Der Prämienzuschuss zu Tierversicherungen soll jedem Betrieb zusätzlich die Möglichkeit bieten, das Einkommensrisiko durch Tierkrankheiten zu verringern.
Die Mittel für den Zuschuss stammen jeweils zur Hälfte vom Bund und von den Ländern. Mit dem Prämienzuschuss wird die finanzielle Risikovorsorge für Tierhalter wesentlich günstiger. Aus Sicht von Bund und Ländern soll der Zuschuss Tierhaltern einen Anreiz bieten, Einkommensrisiken durch Tierseuchen, über Versicherungslösungen abzufedern. Die Entschädigung im Falle einer Keulung nach dem Tierseuchengesetz ist dadurch nicht betroffen. Der Tierwert wird weiterhin staatlich entschädigt.
Risikovorsorge zur Vermeidung von Tierkrankheiten wird immer wichtiger. Biosicherheit, also alle Maßnahmen, die verhindern sollen, dass eine Krankheit überhaupt in den Tierbestand gelangt, sind ein Teil der Risikovorsorge in der Tierhaltung. Der Prämienzuschuss zu Tierversicherungen soll jedem Betrieb zusätzlich die Möglichkeit bieten, das Einkommensrisiko durch Tierkrankheiten zu verringern.