03.03.2020 |
von DI Reinhard Kern
Risiko Elementarschäden
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Versicherungsprämien zur Abdeckung oder Reduktion von Unwetterrisiken in der Pflanzenproduktion sowie von Schäden aus Seuchen und Krankheiten in der Tierproduktion werden aus Mitteln des Katastrophenfonds vom Bund und aus Budgetmittel des Landes Niederösterreich gestützt. Dadurch reduzieren sich die Prämien für die landwirtschaftlichen Betriebe und ein aktives Risikomanagement wird gefördert.
Eine Entschädigung aus Mitteln des Katastrophenfonds bei versicherbaren Risiken, wie Dürre, Sturm, starke und/oder anhaltende Regenfälle und daraus resultierende Hochwässer, ist jedoch ausgeschlossen.
Versicherungslösung bietet zwei Vorteile
Wer eine Versicherungspolizze abschließt, kann erstens die Versicherungshöhe frei wählen. Zweitens besteht im Gegensatz zum Katastrophenfonds ein Rechtsanspruch auf Versicherungsleistung, wenn die definierten Schäden eingetreten sind. Vertragsgegenstand sind ein Schaden an der Kultur und allfällige Wiederanbaukosten. Folgeschäden und Aufwendungen für eine Rekultivierung, wie zum Beispiel eine Humuszufuhr, sind nicht versicherbar.
Notwendige Rekultivierungsaufwendungen nach Katastrophenereignissen werden weiterhin vom Katastrophenfonds anerkannt, sofern ein Gesamtausmaß von zumindest 1.000 Euro abzüglich allfälliger Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Schadenersatz, ermittelt wird.
Der übliche Beihilfensatz im Katastrophenfonds beträgt 20% der Schadenssumme.
Notwendige Rekultivierungsaufwendungen nach Katastrophenereignissen werden weiterhin vom Katastrophenfonds anerkannt, sofern ein Gesamtausmaß von zumindest 1.000 Euro abzüglich allfälliger Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Schadenersatz, ermittelt wird.
Der übliche Beihilfensatz im Katastrophenfonds beträgt 20% der Schadenssumme.
Hochwasser und Überschwemmung
Die Mehrgefahrenversicherungen der Österreichischen Hagelversicherung, wie"Agrar Universal" und "Agrar Rind", decken Schäden an versicherbaren Kulturen, die entstehen
- durch eine Ausuferung von Gewässern oder
- eine ununterbrochene Wasserfläche für einen Zeitraum von mindestens 48 Stunden sowie
- durch Abschwemmungen infolge von außergewöhnlichen Niederschlägen mit mehr als 25 Litern je Quadratmeter innerhalb von 15 Minuten.
Wann liegt ein Totalschaden vor?
Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn die Kultur zerstört oder so stark verschmutzt ist, dass ein Inverkehrbringen des Erntegutes nicht mehr möglich ist. Ersetzt werden ausschließlich Totalschäden durch Überschwemmung, wenn auf einer zusammenhängenden Fläche eines Feldstückes die Auszahlung mindestens 300 Euro beträgt oder mindestens 0,3 ha zerstört sind. Bei Feldstücken unter 0,3 ha muss der Aufwuchs des gesamten Feldstückes zerstört sein.
Ausgenommen von der Versicherungsleistung sind Schäden auf Flächen, die aufgrund behördlicher Anordnung im Katastrophenfall geflutet werden sowie Schäden auf Flächen, die durch Schutzbauten als Retentionsflächen vorgesehen sind. Schäden aufgrund unzureichend funktionierender Drainagen, aufgrund von Vermurungen, Bodenerosion ohne Pflanzenschäden sowie Folgeschäden, wie zum Beispiel Aufräumkosten oder Qualitätsverluste, werden im Rahmen der Versicherung nicht entschädigt.
Ausgenommen von der Versicherungsleistung sind Schäden auf Flächen, die aufgrund behördlicher Anordnung im Katastrophenfall geflutet werden sowie Schäden auf Flächen, die durch Schutzbauten als Retentionsflächen vorgesehen sind. Schäden aufgrund unzureichend funktionierender Drainagen, aufgrund von Vermurungen, Bodenerosion ohne Pflanzenschäden sowie Folgeschäden, wie zum Beispiel Aufräumkosten oder Qualitätsverluste, werden im Rahmen der Versicherung nicht entschädigt.
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Dürre und Ertragsschäden
Zahlreiche Ackerkulturen sind im Rahmen der Mehrgefahrenversicherung auch gegen Trockenheit versichert. Neu in der Deckung ist nun auch Winter-Erbsen-Getreidegemenge. Neben klimatischen Parametern werden ebenfalls Ertragsgrenzen als Basis einer möglichen Versicherungsleistung herangezogen.
Dürreindex
Optional ist es auch möglich, eine Dürreindexversicherung für die Kulturen Grünland und Ackerfutter, Mais und Sojabohnen, Zuckerrüben sowie Winterweizen, Winterroggen, Wintertriticale, Winterdinkel und Wintermenggetreide abzuschließen.
Die Dürreindexversicherung basiert rein auf Niederschlags- und Temperaturdaten der ZAMG. Es erfolgt keine Schadenserhebung vor Ort.
Die Dürreindexversicherung basiert rein auf Niederschlags- und Temperaturdaten der ZAMG. Es erfolgt keine Schadenserhebung vor Ort.
Weitere versicherbare Schadursachen
Weitere im Zuge der Versicherungslösung anerkannte und versicherbare Schadensarten in Abhängigkeit von der Kultur und Tierart sind beispielhaft
- Hagel
- Spätfrost
- Auswuchs
- Sturm
- Schneedruck
- Tierseuchen - Rind, Schwein; seit 2020 neu auch Schafe und Ziegen
Für stabilere Zukunft
Risikovorsorge ist zweifelsfrei eine Investition in eine stabilere Zukunft jedes Betriebes. Informieren Sie sich über das umfassende Angebot der Versicherungsträger im Bereich der Risikovorsorge bei Elementarschäden, um das für Ihren Betrieb optimale Versicherungspaket zu finden. Achten Sie dabei auf die Antragsfristen für die Deckung im Wirtschaftsjahr 2020.