Schädlingsbefall Zuckerrüben 2019 - Erstinformation
In NÖ verursacht das wiederholte massive Auftreten des Rübenrüsslers in Verbindung mit der Trockenheit enorme Schäden bei der Zuckerrübe. Viele Rübenflächen sind befallen und werden/wurden umgebrochen. Der Nachbau von Zuckerrüben ist nicht mehr sinnvoll und auch der Anbau anderer Kulturen wird aus verschiedenen Gründen (zB Anbauzeitpunkt, „pflanzenschutztechnisch“, witterungsbedingt - Trockenheit) laufend eingeschränkt.
Aufgrund dieser Tatsachen wurde seitens des BMNT nachfolgende Ausnahmeregelung bei der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung – UBB“ für Betriebe mit stark geschädigten Rübenbeständen erlassen. Es gibt keine Gebietseinschränkung.
Aufgrund dieser Tatsachen wurde seitens des BMNT nachfolgende Ausnahmeregelung bei der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung – UBB“ für Betriebe mit stark geschädigten Rübenbeständen erlassen. Es gibt keine Gebietseinschränkung.
Folgende Ausnahmeregelung im UBB gilt für 2019:
- keine Sanktionierung, wenn der Nachbau von Mais oder Getreide auf umgebrochenen Rübenflächen zu einer Überschreitung der 75 %-Getreide-Mais-Grenze führt
- alle anderen Auflagen, wie zB max. 66 % einer Kultur bei mehr als 5 ha Acker, mind. 3 verschiedene Kulturen bei mehr als 30 ha Acker gelten weiterhin
- die Auflagen im Greening (Anbaudiversifizierung) gelten unverändert
- Einzelfallmeldung an die AMA bis spätestens 11. Juni unter Vorlage entsprechender Dokumente (Kontrahierungsvertrag AGRANA) über den ursprünglichen Rübenanbau
Betroffene Betriebe haben im MFA 2019 die dann nachgebaute Kultur (zB Mais) zu beantragen. Ist der MFA bereits gestellt, ist eine Korrektur erforderlich.