Schlagbezogene Aufzeichnungen gemäß Nitrataktionsprogramm (NAPV)
Betriebe mit Betriebssitz im nitratgefährdeten Gebiet müssen schlagbezogene Aufzeichnungen bezüglich Anbau, Ernte und Stickstoffdüngung für alle Ackerflächen führen.
Mit dem heurigen Jahr (Ernte 2023) ist zusätzlich eine schlagbezogene Stickstoffsaldierung durchzuführen.
Die vorgenommene Stickstoffdüngung ist dabei dem Stickstoffentzug laut tatsächlicher Erntemenge gegenüberzustellen und ein Saldo zu berechnen.
Die Aufzeichnungen sind tagaktuell zu führen und auch dann notwendig, wenn keine N-Düngung (zB bei BIO-Betrieben oder Leguminosen) durchgeführt wird.
Die vorgenommene Stickstoffdüngung ist dabei dem Stickstoffentzug laut tatsächlicher Erntemenge gegenüberzustellen und ein Saldo zu berechnen.
Die Aufzeichnungen sind tagaktuell zu führen und auch dann notwendig, wenn keine N-Düngung (zB bei BIO-Betrieben oder Leguminosen) durchgeführt wird.