20.09.2019 |
von DI Christina Spangl
Schmuckenschlager und Schleritzko fordern steuerliche Entlastung für Waldbauern
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Die zusätzliche Unterstützung bei der Wiederbewaldung durch Erhöhung der Aufforstungsprämie ist ein wichtiger erster Schritt, um den vielen geschädigten Waldbesitzern in Niederösterreich die zukünftige Ausrichtung ihrer Waldbewirtschaftung auch ökonomisch zu erleichtern. Diesem Schritt müssten jedoch weitere Folgen. „Das noch von der letzten Bundesregierung vorgelegte Steuerreformpaket enthält unentbehrliche Punkte für die Land- und Forstwirtschaft, die jedoch aufgrund der unerwarteten Auflösung der Regierung nicht mehr beschlossen werden konnten. Die Bundesregierung muss hier schnell tätig werden“, so Schleritzko.
Absenkung des Hektarsatzes für Nadelholz
Aufgrund des Klimawandels insbesondere der Trockenheit sind die Borkenkäferpopulationen explodiert und viele Fichtenbestände verloren gegangen bzw. vom Absterben bedroht. Dies führt zu enormen Einkommensverlusten für die Bäuerinnen und Bauern über Jahrzehnte hindurch, die im Einheitswertbescheid unbedingt Berücksichtigung finden müssen. Die bereits eingebrachten Anträge auf Wertfortschreibung müssen umgehend erledigt werden, um eine entsprechende Entlastung für die Betroffenen zu gewährleisten. „Ebenso fordern wir als weitere steuerliche Entlastungsmaßnahme eine generelle Absenkung des Hektarsatzes für Nadelbäume, da aufgrund des Klimawandels und des damit einhergehenden erhöhten Bewirtschaftungsrisikos die bisherigen Ertragsmöglichkeiten in Zukunft besonders bei Fichte nicht mehr realisierbar sind“, so Schmuckenschlager. Der Preis für Sägerundholz ist massiv gefallen, Biomasse- und Industrieholzsortimente sind in Ostösterreich kaum mehr absetzbar und die Holzerntekosten sind aufgrund der vorherrschenden Situation enorm gestiegen.
Viertelsteuersatz für Kalamitätsholz
Für Kalamitätsnutzungen kommt bislang der halbe Durchschnittssteuersatz zur Anwendung. Aufgrund der katastrophalen Holzmarktverhältnisse, die existenzbedrohend für die Waldbauern sind, fordern Schleritzko und Schmuckenschlager, vorübergehend den Viertelsteuersatz für Kalamitätsholz anzuwenden. Auch in Deutschland gilt der ermäßigte Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes.
Steuerliche Risikoausgleichsmaßnahme zur Absicherung gegen Preis- und Ertragsschwankungen
Durch die Möglichkeit einer Gewinnglättung über mehrere Jahre soll eine fairere Besteuerung der jährlich stark schwankenden Einkommen aufgrund von Zwangsnutzungen im Forst aber auch aufgrund von witterungsbedingten Ertragsschwankungen in der Landwirtschaft, infolge des immer stärker spürbaren Klimawandels, sichergestellt werden.