Seit 1. Juli 2015 Gratis-Zahnspange
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Seit 1. Juli 2015 gibt es für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren die Gratis-Zahnspange bei den jeweiligen Vertrags-Kieferorthopäden. Die rechtliche Grundlage dieser 100-prozentigen Sachleistung ist ein Vertrag zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVB) und der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZK).
„Ich freue mich, da mit der kostenlosen Zahnspange Familien entscheidend entlastet werden. Bisher waren dafür beachtliche Zahlungen von über 5.000 Euro zu leisten. Ab nun wird, bei Vorliegen der Voraussetzungen, die Zahnspange für Bauernkinder zu 100% von der SVB übernommen. Es ist damit nicht mehr die Frage 'Kann ich mir das überhaupt leisten?' für die Gesundheit der jungen Generation entscheidend“, betonte SVB-Obfrau Theresia Meier beim Pressegespräch in Wien.
Kostenlose Zahnspange nur bei schweren Kiefer- oder Zahnfehlstellungen
Nur bei Kindern und Jugendlichen, die auf einer fünfstufigen Skala eine erhebliche Abweichung von der idealen Kiefer- oder Zahnstellung (in der Stufe 4 oder 5) aufweisen, besteht die medizinische Notwendigkeit für die neue kostenlose Zahnspange.
"Wir wollen in schweren Fällen helfen. Die Krankenversicherung muss auf die medizinische Notwendigkeit achten. Nur dann gibt es, gleichgültig, ob es sich um einen Arztbesuch, einen Rehabilitationsaufenthalt, den Bezug von Heilmitteln, etc. handelt, Leistungen aus der bäuerlichen Krankenversicherung und genau so ist es auch bei der kostenlosen Zahnspange. Handelt es sich doch dabei nicht um Lifestyle-Produkte, sondern um eine wirksame Hilfe bei medizinischen Behandlungsnotwendigkeiten. In solchen Fällen wollen wir künftig effizient helfen. Korrekturen aus rein ästhetischen Gründen sind davon nicht erfasst“, ergänzt SVB-Generaldirektor Franz Ledermüller.
Aufzahlungen der SVB auf Zusatzleistungen, also zum Beispiel auf weiße Brackets oder dergleichen sind nicht möglich. Wird nicht die vereinbarte Leistung der Zahnspange in Anspruch genommen, handelt es sich auch beim Vertragskieferorthopäden um eine Privatleistung, die vom Versicherten selbst zu bezahlen ist.
Der Weg zur neuen Leistung
Der/die behandelnde Zahnarzt/Zahnärztin verweist an einen Vertragskieferorthopäden/eine Vertragskieferorthopädin, welche/r die Schwere der Kiefer- oder Zahnfehlstellung feststellt. Die Behandlung bei einem der 180 Vertragskieferorthopäden kann, bei Vorliegen der Voraussetzungen, sofort ohne Vorbewilligung durch die SVB beginnen. Die Leistung wird direkt von der SVB mit den Vertragskieferorthopäden verrechnet. Damit sind nicht nur die Zahnspange selbst, sondern auch die Behandlung, Nachjustierungen und sogar zwei Reparaturen aufgrund des Verschuldens des Patienten abgegolten. Wichtig ist der Behandlungsbeginn, welcher für die kieferorthopädische Hauptbehandlung zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr des Patienten und nach dem 1. Juli 2015 liegen muss. Eine Liste der KieferorthopädInnen mit Kassenvertrag findet sich in der Versichertenzeitung "aktuell" sowie im SVB-Internet unter dem Link www.svb.at/zahnspange.
Qualität ist oberstes Gebot
Diese Kieferorthopäden mit denen die Krankenversicherungsträger Verträge abgeschlossen haben, sind Spezialisten, die auch nachweisen müssen, dass die Qualität der Behandlung passt. Dabei sind aber auch die jungen Patientinnen und Patienten gefordert. Diese müssen die Zahnspangenpflege und die Mundhygiene ernst nehmen, und auch die notwendigen Kontrolltermine einhalten.
„Die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen ist für den Erfolg ganz wichtig. Wir Ärzte müssen an die Eigenverantwortung der PatientInnen appellieren. Als Krankenversicherungsträger stellen wir mit der neuen Zahnspange eine hochwertige Versorgung zur Verfügung. Diese muss auch richtig angewandt und entsprechend gepflegt werden“, ergänzt SVB-Chefarzt MR Dr. Karl Schmoll.
Die SVB als Krankenversicherungsträger evaluiert zudem sehr gewissenhaft Qualität, Erfolg und Notwendigkeit von Behandlungen. Damit wird Erfolg und Nutzen der neu geschaffenen Leistung gewährleistet. "Schwere Kiefer- oder Zahnfehlstellungen sind nicht nur eine Frage des Wohlbefindens, sondern können später, wenn sie nicht behandelt werden, zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Daher ist die neue Leistung aus ärztlicher Sicht gerade für junge Menschen so bedeutend“, so Schmoll.
Zahnspange bei einem Wahlzahnarzt
Geht der Patient/die Patientin mit einer schweren Kiefer- oder Zahnfehlstellung nicht zum Vertragkieferorthopäden, sondern nimmt die Zahnspange bei einem Wahlzahnarzt in Anspruch, ist der Weg ein wenig komplizierter: Hier ist eine Vorbewilligung durch die SVB unbedingt notwendig. Dies muss so sein, denn die SVB muss vorab prüfen, ob der Wahlzahnarzt die medizinischen Voraussetzungen als Kieferorthopäde und die geforderten Qualitätskriterien aufweist. Nur dann kann die SVB die Kosten übernehmen. Aber Achtung, denn hier gibt es keine 100%-Sachleistung mit Direktverrechnung zwischen Arzt und SVB.
"In diesem Fall besteht nämlich kein Vertragsverhältnis mit den Ärzten“, erklärt der Chefarzt weiter aus. Hier muss der Versicherte die Leistung vorerst selbst bezahlen und erhält von der SVB nach Einreichen der Rechnung max. 80% vom Vertragstarif, das sind 3.640 Euro, für die Zahnspange zurück. Verlangt der behandelnde Wahlzahnarzt aber mehr – er ist an keine Vertragtarife gebunden – sind die Mehrkosten vom Versicherten selbst zu bezahlen.
Ästhetische Versorgungen (z.B. unsichtbare Zahnspange) führen auch beim Wahlkieferorthopäden zu keinem Zuschuss. Ebenso, wenn sich kein ausreichender Behandlungserfolg einstellt.
Frühkindliche kieferorthopädische Behandlung
Als weitere neue Leistung gibt es ab 1. Juli 2015 die frühkindliche kieferorthopädische Behandlung. Damit sollen sich abzeichnende, schwere Kiefer- oder Zahnfehlstellungen mit bestimmten Indikationen zwischen dem 6. und 10. Lebensjahr rechtzeitig korrigiert werden. Dies ist mit verschiedenen Arten von Zahnspangen möglich. Ziel einer solchen, rechtzeitigen Behandlung ist es, eine spätere kieferorthopädische Hauptbehandlung mit einer festsitzenden Zahnspange vermeiden zu können.
Diese neue Leistung der frühkindlichen kieferorthopädischen Behandlung für 6 bis 10-Jährige gibt es bei Vertragskieferorthopäden ohne Vorbewilligung, bei einem Vertragszahnarzt nach Bewilligung der SVB. Die Kosten übernimmt die SVB zur Gänze. Wird kein Vertragspartner in Anspruch genommen, sondern ein Wahlarzt, sind Kostenzuschüsse von der SVB vorgesehen.
Nähere Infos dazu finden Sie in den nachfolgenden Downloads.
„Ich freue mich, da mit der kostenlosen Zahnspange Familien entscheidend entlastet werden. Bisher waren dafür beachtliche Zahlungen von über 5.000 Euro zu leisten. Ab nun wird, bei Vorliegen der Voraussetzungen, die Zahnspange für Bauernkinder zu 100% von der SVB übernommen. Es ist damit nicht mehr die Frage 'Kann ich mir das überhaupt leisten?' für die Gesundheit der jungen Generation entscheidend“, betonte SVB-Obfrau Theresia Meier beim Pressegespräch in Wien.
Kostenlose Zahnspange nur bei schweren Kiefer- oder Zahnfehlstellungen
Nur bei Kindern und Jugendlichen, die auf einer fünfstufigen Skala eine erhebliche Abweichung von der idealen Kiefer- oder Zahnstellung (in der Stufe 4 oder 5) aufweisen, besteht die medizinische Notwendigkeit für die neue kostenlose Zahnspange.
"Wir wollen in schweren Fällen helfen. Die Krankenversicherung muss auf die medizinische Notwendigkeit achten. Nur dann gibt es, gleichgültig, ob es sich um einen Arztbesuch, einen Rehabilitationsaufenthalt, den Bezug von Heilmitteln, etc. handelt, Leistungen aus der bäuerlichen Krankenversicherung und genau so ist es auch bei der kostenlosen Zahnspange. Handelt es sich doch dabei nicht um Lifestyle-Produkte, sondern um eine wirksame Hilfe bei medizinischen Behandlungsnotwendigkeiten. In solchen Fällen wollen wir künftig effizient helfen. Korrekturen aus rein ästhetischen Gründen sind davon nicht erfasst“, ergänzt SVB-Generaldirektor Franz Ledermüller.
Aufzahlungen der SVB auf Zusatzleistungen, also zum Beispiel auf weiße Brackets oder dergleichen sind nicht möglich. Wird nicht die vereinbarte Leistung der Zahnspange in Anspruch genommen, handelt es sich auch beim Vertragskieferorthopäden um eine Privatleistung, die vom Versicherten selbst zu bezahlen ist.
Der Weg zur neuen Leistung
Der/die behandelnde Zahnarzt/Zahnärztin verweist an einen Vertragskieferorthopäden/eine Vertragskieferorthopädin, welche/r die Schwere der Kiefer- oder Zahnfehlstellung feststellt. Die Behandlung bei einem der 180 Vertragskieferorthopäden kann, bei Vorliegen der Voraussetzungen, sofort ohne Vorbewilligung durch die SVB beginnen. Die Leistung wird direkt von der SVB mit den Vertragskieferorthopäden verrechnet. Damit sind nicht nur die Zahnspange selbst, sondern auch die Behandlung, Nachjustierungen und sogar zwei Reparaturen aufgrund des Verschuldens des Patienten abgegolten. Wichtig ist der Behandlungsbeginn, welcher für die kieferorthopädische Hauptbehandlung zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr des Patienten und nach dem 1. Juli 2015 liegen muss. Eine Liste der KieferorthopädInnen mit Kassenvertrag findet sich in der Versichertenzeitung "aktuell" sowie im SVB-Internet unter dem Link www.svb.at/zahnspange.
Qualität ist oberstes Gebot
Diese Kieferorthopäden mit denen die Krankenversicherungsträger Verträge abgeschlossen haben, sind Spezialisten, die auch nachweisen müssen, dass die Qualität der Behandlung passt. Dabei sind aber auch die jungen Patientinnen und Patienten gefordert. Diese müssen die Zahnspangenpflege und die Mundhygiene ernst nehmen, und auch die notwendigen Kontrolltermine einhalten.
„Die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen ist für den Erfolg ganz wichtig. Wir Ärzte müssen an die Eigenverantwortung der PatientInnen appellieren. Als Krankenversicherungsträger stellen wir mit der neuen Zahnspange eine hochwertige Versorgung zur Verfügung. Diese muss auch richtig angewandt und entsprechend gepflegt werden“, ergänzt SVB-Chefarzt MR Dr. Karl Schmoll.
Die SVB als Krankenversicherungsträger evaluiert zudem sehr gewissenhaft Qualität, Erfolg und Notwendigkeit von Behandlungen. Damit wird Erfolg und Nutzen der neu geschaffenen Leistung gewährleistet. "Schwere Kiefer- oder Zahnfehlstellungen sind nicht nur eine Frage des Wohlbefindens, sondern können später, wenn sie nicht behandelt werden, zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Daher ist die neue Leistung aus ärztlicher Sicht gerade für junge Menschen so bedeutend“, so Schmoll.
Zahnspange bei einem Wahlzahnarzt
Geht der Patient/die Patientin mit einer schweren Kiefer- oder Zahnfehlstellung nicht zum Vertragkieferorthopäden, sondern nimmt die Zahnspange bei einem Wahlzahnarzt in Anspruch, ist der Weg ein wenig komplizierter: Hier ist eine Vorbewilligung durch die SVB unbedingt notwendig. Dies muss so sein, denn die SVB muss vorab prüfen, ob der Wahlzahnarzt die medizinischen Voraussetzungen als Kieferorthopäde und die geforderten Qualitätskriterien aufweist. Nur dann kann die SVB die Kosten übernehmen. Aber Achtung, denn hier gibt es keine 100%-Sachleistung mit Direktverrechnung zwischen Arzt und SVB.
"In diesem Fall besteht nämlich kein Vertragsverhältnis mit den Ärzten“, erklärt der Chefarzt weiter aus. Hier muss der Versicherte die Leistung vorerst selbst bezahlen und erhält von der SVB nach Einreichen der Rechnung max. 80% vom Vertragstarif, das sind 3.640 Euro, für die Zahnspange zurück. Verlangt der behandelnde Wahlzahnarzt aber mehr – er ist an keine Vertragtarife gebunden – sind die Mehrkosten vom Versicherten selbst zu bezahlen.
Ästhetische Versorgungen (z.B. unsichtbare Zahnspange) führen auch beim Wahlkieferorthopäden zu keinem Zuschuss. Ebenso, wenn sich kein ausreichender Behandlungserfolg einstellt.
Frühkindliche kieferorthopädische Behandlung
Als weitere neue Leistung gibt es ab 1. Juli 2015 die frühkindliche kieferorthopädische Behandlung. Damit sollen sich abzeichnende, schwere Kiefer- oder Zahnfehlstellungen mit bestimmten Indikationen zwischen dem 6. und 10. Lebensjahr rechtzeitig korrigiert werden. Dies ist mit verschiedenen Arten von Zahnspangen möglich. Ziel einer solchen, rechtzeitigen Behandlung ist es, eine spätere kieferorthopädische Hauptbehandlung mit einer festsitzenden Zahnspange vermeiden zu können.
Diese neue Leistung der frühkindlichen kieferorthopädischen Behandlung für 6 bis 10-Jährige gibt es bei Vertragskieferorthopäden ohne Vorbewilligung, bei einem Vertragszahnarzt nach Bewilligung der SVB. Die Kosten übernimmt die SVB zur Gänze. Wird kein Vertragspartner in Anspruch genommen, sondern ein Wahlarzt, sind Kostenzuschüsse von der SVB vorgesehen.
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