Soforthilfemaßnahme für Sektoren in schwieriger wirtschaftlicher Situation

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sieht eine Agrarreserve als finanzielle Soforthilfe für landwirtschaftliche Sektoren, die von spezifischen Bewirtschaftungserschwernissen schwer getroffen werden, vor. Im Rahmen des sogenannten "3. Hilfspakets" hat die EU 330 Mio. Euro aus dieser Reserve zur Verfügung gestellt, wovon 5,53 Mio. Euro für Österreich bestimmt sind. Aufgrund ihrer derzeit überdurchschnittlich schwierigen wirtschaftlichen Situation werden die Mittel aus der Agrarreserve in Österreich für die Sektoren Ackerbau in der Höhe von 4 Millionen Euro, Almwirtschaft in der Höhe von 0,3 Mio. Euro und Putenhaltung in der Höhe von 1,23 Mio. Euro aufgewendet. Im Ackerbau prägten schwierige Marktbedingungen infolge stark fallender Preise bei hohen Inputkosten sowie Ernteeinbußen infolge des Wegfalls bestimmter Pflanzenschutz-Wirkstoffe das Anbaujahr 2023. Klimawandel und Extremwettereignisse belasten die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Almbewirtschaftung. Eine deutliche Kaufzurückhaltung der Konsument:innen bei gleichzeitig erst kürzlich getätigten Stallinvestitionen gefährdet die Existenz der Putenhalter.
Fördervoraussetzung für Ackerbau
Anspruchsberechtigt sind Landwirt:innen, die die Voraussetzung "aktiver Landwirt" erfüllen und im MFA 2023 eine Mindestbetriebsgröße von 1,5 ha vorweisen. Die Soforthilfe für Ackerflächen wird für alle im Mehrfachantrag 2023 beantragten und förderfähig ermittelten Ackerflächen (Nutzungsart "A"), ausgenommen "LSE Bäume/Büsche", gewährt. Der Auszahlungsbetrag je Hektar ergibt sich, indem das Beihilfevolumen durch die österreichweit 2023 beantragte Ackerfläche geteilt wird und wird sich schätzungsweise auf rund 3 Euro/ha belaufen.
Fördervoraussetzung für Almwirtschaft
Anspruchsberechtigt sind Landwirt:innen, die die Voraussetzung "aktiver Landwirt" erfüllen und im MFA 2023 mindestens 1,5 ha Almweideflächen beantragt haben. Die Soforthilfe für Almwirtschaft wird für alle im Mehrfachantrag 2023 beantragten Almweideflächen gewährt. Der Auszahlungsbetrag je Hektar ergibt sich, indem das Beihilfevolumen durch die österreichweit 2023 beantragte Almweidefläche geteilt wird und wird sich schätzungsweise auf rund 1 Euro/ha belaufen.
Fördervoraussetzung für Putenhaltung
Anspruchsberechtig sind Putenhalter, die bei der AMA registriert sind, zum Stichtag 30. Juni 2023 als Putenerzeuger Mitglied der Österr. Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) sind und im Zeitraum von 01. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 Puten gehalten haben. Die Soforthilfe wird der für die Putenhaltung nutzbaren Stallfläche einschließlich erhöhter Flächen bzw. Ebenen im Ausmaß von max. 10% der Stallgrundfläche sowie der Fläche von Außenklimabereichen gewährt. Der Auszahlungsbetrag je Putenerzeuger ergibt sich, indem das Beihilfevolumen durch die insgesamt von der QGV bis 30. September 2023 an die AMA gemeldete nutzbare Stallfläche geteilt wird.
Die Beantragung erfolgt für die betroffenen Betriebe somit automatisch aus dem bereits eingereichten MFA 2023 beziehungsweise der Meldung der QGV an die AMA. Betriebe, welche trotz Vorliegen der Fördervoraussetzung auf die Auszahlung der Soforthilfemaßnahme verzichten, sind angehalten dies der AMA bis spätestens 20. Oktober 2023 per E-Mail oder postalisch bekanntzugeben. Die Auszahlung wird durch die AMA erfolgen und ist gemeinsam mit der Hauptauszahlung der Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik am 21. Dezember 2023 vorgesehen.
Die Beantragung erfolgt für die betroffenen Betriebe somit automatisch aus dem bereits eingereichten MFA 2023 beziehungsweise der Meldung der QGV an die AMA. Betriebe, welche trotz Vorliegen der Fördervoraussetzung auf die Auszahlung der Soforthilfemaßnahme verzichten, sind angehalten dies der AMA bis spätestens 20. Oktober 2023 per E-Mail oder postalisch bekanntzugeben. Die Auszahlung wird durch die AMA erfolgen und ist gemeinsam mit der Hauptauszahlung der Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik am 21. Dezember 2023 vorgesehen.