Start der Investitionsförderung 2023 - 2027
Folgende Investitionen (Auszug) können grundsätzlich gefördert werden:
- Stallbauten - besonders tierfreundlich (Schweine 35 %; Rinder- und Kälbermast sowie Putenhaltung 30 %; andere Tiere 25 %
- Stallbauten - Basisstandard (20 %) Einstell-, Lager- und Wirtschaftsgebäude (20 % bzw. 25%)
- Technische Einrichtungen (20 %) Melk- und Fütterungstechnik, Gülletechnik, Einstreutechnik, Förder-, Reinigungs- und Verteilertechnik, Trocknungs- und Belüftungsanlagen, Abluftwäscher, Krananlagen und sonstige technische Anlagen
- Siloanlagen (20 %) Gärfutterbehälter, Getreidesiloanlagen, sonstige Siloanlagen
- Düngersammelanlagen (20 %) Düngersammelanlagen für Flüssigmist mit fester Abdeckung und nachträgliche Abdeckungen, Festmistlagerstätten sowie Kompostaufbereitungsplatten
- Gartenbau (bauliche und technische Maßnahmen) (30%)
- Anlage von erwerbsmäßigen Obst- und Dauerkulturen und Schutzmaßnahmen (30 %)
- Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen (40 %)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung (40 %) Bodennahe Gülleausbringung inkl. Gülleverschlauchung und Separatoren, Reifendruckregelanlagen, Umrüstung von fossil betriebenen Motoren und Mehrkosten für die Neuanschaffung eines Pflanzenölmotors
- Mobile Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft (20 %) Futtermischwagen, Futterschieber, Siloentnahmegeräte, Ballenabroller, Spaltenschieber, Gülleroboter, mobile Reinigungs-, Sortier-, und Trocknungsanlagen, elektrische Hoflader, elektrische Stapler, sonstige Maschinen und Geräte (z.B. Notstromaggregate)
- Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft (einzelbetrieblich und gemeinschaftlich (20 %) Ern-temaschinen (für Kartoffel-, Zuckerrüben-, Wein- und Obstbau, Spezialkulturen, keine Mähdre-scher), Pflanzenschutzgeräte (auch Hackgeräte) und Direktsaatanbaugeräte, Maßnahmen zur Verbesserung der Digitalisierung (Lenkeinrichtungen für Parallelfahrsysteme, nicht fossil betriebene Feldroboter, Wildtierdetektion)
Photovoltaikanlagen sind in diesem Programm nicht förderbar!
Agrarinvestitionskredit (AIK)
Zusätzlich zum Investitionszuschuss kann ein Zinsenzuschuss zu einem AIK beantragt werden. Dieser beträgt 50 % bis zu einem Bruttozinssatz von 4,5% p.a., die Kreditlaufzeit ist begrenzt mit mind. 5 Jah-ren und max. 20 Jahren, die Kredituntergrenze beträgt 20.000 €.
Nähere Informationen zur Fördermaßnahme, insbesondere zu den Fördervoraussetzungen, finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammern Niederösterreich im Bereich Förderungen 2023-2027 – Investitionsförderung (siehe u.a. LINK) und bei den Betriebswirtschaftsberatern ihrer Bezirksbauernkammer.
Agrarinvestitionskredit – Zinssatz – 1. Halbjahr 2023
Bruttozinssatz: 4,23 %
Nettozinssatz für Kreditnehmer:
2,71 % bei 36 % Zinsenzuschuss
2,11 % bei 50 % Zinsenzuschuss
Zusätzlich zum Investitionszuschuss kann ein Zinsenzuschuss zu einem AIK beantragt werden. Dieser beträgt 50 % bis zu einem Bruttozinssatz von 4,5% p.a., die Kreditlaufzeit ist begrenzt mit mind. 5 Jah-ren und max. 20 Jahren, die Kredituntergrenze beträgt 20.000 €.
Nähere Informationen zur Fördermaßnahme, insbesondere zu den Fördervoraussetzungen, finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammern Niederösterreich im Bereich Förderungen 2023-2027 – Investitionsförderung (siehe u.a. LINK) und bei den Betriebswirtschaftsberatern ihrer Bezirksbauernkammer.
Agrarinvestitionskredit – Zinssatz – 1. Halbjahr 2023
Bruttozinssatz: 4,23 %
Nettozinssatz für Kreditnehmer:
2,71 % bei 36 % Zinsenzuschuss
2,11 % bei 50 % Zinsenzuschuss