Steuerliche Pauschalierungsverordnung – Grenzen beachten
Nachstehende Grenzwerte gelten zum Stichtag 31. Dezember des laufenden Jahres und verpflichten bei Überschreitung zum Wechsel der Gewinnermittlungsart im Folgejahr. Besondere Beachtung dabei gilt insbesondere bei Zupachtungen bzw. Zukäufen, die noch vor 31. Dezember 2020 erfolgten.
- Vollpauschalierung: bis 75.000 Euro EHW, Netto-Umsatz kleiner 400.000 Euro
- Teilpauschalierung: 75.000 bis 130.000 Euro EHW (70 % bzw. 80 % Ausgabenpauschale), Netto-Umsatz kleiner 400.000 Euro
- Einnahmen-Ausgabenrechnung EAR: ab 130.000 Euro EHW, Netto-Umsatz zwischen 400.000 und 700.000 Euro
- Doppelte Buchführungspflicht: Netto-Umsatz größer 700.000 Euro