Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
Quick Links
  • Wir über uns
  • Presse
  • Kammerzeitung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Betriebsrestaurant
Bundesländer
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
  • Niederösterreich
    • Niederösterreich
    • Agrarpolitik
    • Zeitung "Die Landwirtschaft"
      • Die Landwirtschaft
      • Betriebsreportagen & Interviews
      • Inseratentarife
      • Redaktion
    • Presse
      • Presse
      • Presse 2018
      • Pressearchiv 2017
      • Pressearchiv 2016
      • Pressearchiv 2015
      • Bildarchiv
    • Wir über uns
      • Über die LK NÖ
      • Mitarbeiter
      • Gremien der LK
      • Verbände
      • Karriere
      • Kontakt
    • Fotogalerie
    • Veranstaltungen
    • Wetter
    • Bezirksbauernkammer
      • Bezirksbauernkammer
      • Amstetten und Waidhofen/Ybbs
      • Baden, Bruck/Leitha – Schwechat und Mödling
      • Gmünd und Zwettl
      • Gänserndorf und Mistelbach
      • Hollabrunn und Korneuburg
      • Horn und Waidhofen/Thaya
      • Krems und Tullnerfeld
      • Lilienfeld und St. Pölten
      • Melk und Scheibbs
      • Neunkirchen und Wr. Neustadt
      • Termine und Veranstaltungen der Bezirksbauernkammern
  • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Eier & Geflügel
    • Milch
    • Schafe | Lämmer | Ziegen
    • Wild
    • Getreide & Futtermittel
    • Erdäpfel
    • Gemüse | Obst | Wein
    • Holz
    • Indizes
    • Analyse
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • Pflanzenschutz
    • Obstbau
    • Weinbau
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
  • Tiere
    • Tiere
    • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Milchprodukte und Qualität
      • Melken & Eutergesundheit
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Kälber & Jungvieh
      • Fütterung & Futtermittel
      • Rinderzucht
      • Sonstiges / Allgemeines
    • Schweine
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Bienen
    • Fische
      • Fische
      • Fische & Verarbeitung
      • Ökosystem Teich & Wissenschaft
      • Bewirtschaftung & Praxis
      • Förderung & Rechtliches
      • Videos Fische
    • Allgemeines
    • Futtermittel-Plattform
      • Futtermittel-Plattform
      • Angebot
      • Nachfrage
      • Angebot oder Nachfrage veröffentlichen
      • Informationen zur Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald, Jagd & Gesellschaft
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelles
    • Der Weg zum Biobetrieb
    • Pflanzenbau
    • Tierhaltung
  • Energie
    • Energie
    • Energiesystem
    • Energieeffizienz
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Bioökonomie & Nawaros
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
      • ÖPUL
      • ÖPUL Allgemeiner Teil
      • ÖPUL Maßnahmen
    • Ausgleichszulage
    • Cross Compliance
    • Existenzgründungsbeihilfe und Investitionsförderung
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Recht
      • Recht
      • Datenschutzrecht
    • Steuer
    • Sozial- und Arbeitsrecht
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuell
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
      • Informationen und Fachartikel
    • LK-Sozialversicherungsrechner
  • Betrieb & Familie
    • Betrieb & Familie
    • Betriebsführung
      • Betriebsführung
      • Betriebsentwicklung und Investition
      • Aufzeichnungen und Kennzahlen
      • Kalkulation und Kostenoptimierung
      • Finanzierung, Kredite, Schulden
      • Arbeitszeit und Lebensqualität
      • Allgemeines und Reportagen
    • Bauen
    • Technik
    • Erwerbskombinationen
      • Direktvermarktung
      • Urlaub am Bauernhof
      • Green Care
    • Lebensqualität Bauernhof
    • Familie
  • Bildung
    • Landwirtschaftliche Bildungsangebote
  • Beratung
    • Beratung
    • Infos
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen | Energie | Technik
    • Direktvermarktung & Urlaub am Bauernhof
    • Biologische Produktion
  1. LK Niederösterreich
  2. Recht & Steuer
  3. Sozial- und Arbeitsrecht
13.04.2018 | von Redaktion
Empfehlen Drucken

SVB: Nebentätigkeiten rechtzeitig bis 30. April 2018 melden

Überblick über Grundlagen und Fristen.

Auch ein Weinbuschenschank zählt zu den Nebentätigkeiten  soweit dieser weder auf Basis eines  Anmeldegewerbes  ausgeübt wird  noch ein darüber hinausgehendes Ausmaß vorliegt. © ArchivAuch ein Weinbuschenschank zählt zu den Nebentätigkeiten  soweit dieser weder auf Basis eines  Anmeldegewerbes  ausgeübt wird  noch ein darüber hinausgehendes Ausmaß vorliegt. © ArchivAuch ein Weinbuschenschank zählt zu den Nebentätigkeiten  soweit dieser weder auf Basis eines  Anmeldegewerbes  ausgeübt wird  noch ein darüber hinausgehendes Ausmaß vorliegt. © Archiv[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2007.07.05%2F1183621601.jpg]
Auch ein Weinbuschenschank zählt zu den Nebentätigkeiten, soweit dieser weder auf Basis eines "Anmeldegewerbes" ausgeübt wird, noch ein darüber hinausgehendes Ausmaß vorliegt. © Archiv
Bei der Ausübung von land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten gibt es bestimmte Meldefristen im Bereich der Sozialversicherung zu beachten. Die Bekanntgabe der erzielten Bruttoeinnahmen aus Nebentätigkeiten hat jedes Jahr bis 30. April bei der SVB zu erfolgen. Diese Frist ist auch bei der Beantragung der Beitragsgrundlagenoption, der "Kleinen Option" bei Nebentätigkeiten sowie bei der Widmung von Beitragsgrundlagenteilen einzuhalten.

Aufzeichnungspflicht und Meldung der Einnahmen

Zur Berechnung der Beitragsgrundlage sind Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten des Jahres 2017 detailliert aufzuzeichnen und bekanntzugeben. Die Meldung der Bruttoeinnahmen muss bis 30. April 2018 bei der SVB eintreffen. Verspätungen haben einen fünfprozentigen Beitragszuschlag der für die Nebentätigkeit vorgeschriebenen zur Folge.

Widmung von Beitragsgrundlagenteilen

Werden Nebentätigkeiten nicht vom Betriebsführer, sondern von einem am Hof hauptberuflich beschäftigten Angehörigen ausgeübt, können die Einkünfte daraus der Beitragsgrundlage des Angehörigen angerechnet werden, wodurch sich die Grundlage für die Pension des Betreffenden verbessert. Auch hier gilt als Antragsfrist für das Jahr 2017 der 30. April 2018.

An- und Abmeldung

Die Aufnahme einer Nebentätigkeit muss der SVB innerhalb eines Monats gemeldet werden. Das ist besonders im Hinblick auf den Unfallversicherungsschutz wichtig. Die Beendigung einer Nebentätigkeit ist ebenfalls binnen Monatsfrist bekanntzugeben - Unterbrechungen ausgenommen.

Antrag auf "Kleine Option" bei Nebentätigkeiten

Neben dem Pauschalsystem gibt es auch die Möglichkeit der Beitragsberechnung auf Basis der Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid. Dies kann auch nur für Nebentätigkeiten beantragt werden. Die Beiträge für den Flächenbetrieb werden weiterhin vom Einheitswert berechnet. Ein Antrag auf die "Kleine Option" für das Jahr 2017 ist bis 30. April 2018 einzubringen und gilt für mindestens ein Jahr. Eine Rückkehr von der "Kleinen Option" ins Pauschalsystem ist ebenfalls bis 30. April 2018 zu beantragen.

Antrag auf Beitragsgrundlagenoption

Entscheidet sich der Betriebsführer für die Beitragsgrundlagenermittlung vom Einkommensteuerbescheid, der sogenannten Beitragsgrundlagenoption, muss ein entsprechender Antrag für das Jahr 2017 bis spätestens 30. April 2018 bei der SVB einlangen. Es gilt allerdings zu bedenken, dass ein Widerruf nur infolge wesentlicher Änderungen in der Betriebsführung möglich ist. Zu beachten ist außerdem, dass die Beitragsgrundlagenoption für den gesamten Betrieb gilt und damit auch für allfällige Nebentätigkeiten.

Die Meldungen können per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden und müssen bis spätestens 30. April 2018 bei der SVB einlangen. Das Datum des Poststempels ist hierbei nicht ausreichend. Entsprechende Formulare stehen auf der SVB-Webseite unter www.svb.at/formulare zur Verfügung oder können bei der SVB angefordert werden.

Zu den land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten zählen zum Beispiel persönliche Dienstleistungen für andere land(forst)wirtschaftliche Betriebe, Kommunaldienstleistungen, Vermieten und Einstellen von Reittieren, Be- und Verarbeitung eigener Naturprodukte und Urlaub am Bauernhof. Nähere Informationen zu diesem Thema finden sich auch unter www.svb.at/nebentaetigkeit.

Meldefrist 30. April 2018 für:

  • erzielte Bruttoeinnahmen der im Jahr 2017 ausgeübten land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten
  • Antrag auf "Kleine Option" ab 2017
  • Widerruf der "Kleinen Option" ab 2017
  • Zuordnung der Einkünfte aus Nebentätigkeiten zur Beitragsgrundlage eines hauptberuflich beschäftigten Angehörigen
  • Antrag auf Beitragsgrundlagenoption
  • Widerruf der Beitragsgrundlagenoption (bei wesentlicher Betriebsveränderung)
Zum nächsten Artikel nächster Artikel

Einnahmen aus Nebentätigkeiten bis spätestens 30. April melden

Weitere Fachinformation

  • SVB: Nebentätigkeiten rechtzeitig bis 30. April 2018 melden
  • Einnahmen aus Nebentätigkeiten bis spätestens 30. April melden
  • Neuerungen für Pferdeeinstellbetriebe
  • Einheitswerthauptfeststellung - Wirksamkeit auf 1. April 2018 verschoben
  • Hauptfeststellungsbescheide: Auswirkungen im Sozialversicherungsrecht
  • Neues Fachbuch über die Sozialversicherungsbeiträge der Bauern erschienen
  • Beschäftigung von Saisonarbeitern und Erntehelfern aus Drittstaaten
  • Neue Werte im Sozialversicherungsrecht seit Jänner 2018
  • Neuerungen für Pferdeeinstellbetriebe
  • Bäuerlicher Kollektivvertrag ausverhandelt - Ergebnisse der Lohnrunde 2017
  • 1(current)
  • 2
12 Artikel | Seite 1 von 2

Landwirtschaftskammern

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Links
  • Downloads

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Niederösterreich
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Erlebnis Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at
  • Gut zu wissen

Über uns

Lk Online © 2018 noe.lko.at

Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten

Telefon: +43 (0)5 0259
E-Mail: office@lk-noe.at

Impressum | Kontakt

Newsletter
Facebook Youtube
Auch ein Weinbuschenschank zählt zu den Nebentätigkeiten  soweit dieser weder auf Basis eines  Anmeldegewerbes  ausgeübt wird  noch ein darüber hinausgehendes Ausmaß vorliegt. © Archiv
Auch ein Weinbuschenschank zählt zu den Nebentätigkeiten, soweit dieser weder auf Basis eines "Anmeldegewerbes" ausgeübt wird, noch ein darüber hinausgehendes Ausmaß vorliegt. © Archiv