Tiertransporte von Kälbern, Kitzen und Lämmern
Aus aktuellem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass Tiertransporte von Tieren im Alter von bis zu 3 Wochen nur zur Bestandesergänzung und direkt zwischen zwei Betrieben innerhalb Niederösterreichs erlaubt sind.
Liegt der Zielbetrieb außerhalb von Niederösterreich, darf er nur maximal 100 km vom Herkunftsbetrieb entfernt sein.
Liegt der Zielbetrieb außerhalb von Niederösterreich, darf er nur maximal 100 km vom Herkunftsbetrieb entfernt sein.