Tipps zum Start der Biosicherheitskontrollen
Biosicherheitsmaßnahmen als Voraussetzung für Verbringung
Tritt die Afrikanische Schweinepest (ASP) auf, wird das Verbringen von Schweinen in die und aus der Seuchenzone nur eingeschränkt möglich sein, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Die amtlich überprüfte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist dann Voraussetzung für die Verbringung.
Was tun, wenn ASP bei Wildschweinen in NÖ nachgewiesen werden sollte:
- Gras, Heu und Stroh sollte je nach Möglichkeit nach der Ernte in geschlossenen Gebäuden gelagert werden. Es wird empfohlen, sechs Monate zu warten, bis es weiterverwendet wird, weil dann das ASP-Virus nicht mehr ansteckend für die Tiere ist. Alternativ ist eine Erhitzung auf 70 °C für 30 Minuten möglich.
- Getreide aus Eigenproduktion sollte ebenso lang gelagert oder so aufbereitet werden, dass das Virus abgetötet wird.
- Nach Waldarbeit und Jagd sollten mindestens 24 Stunden liegen, bevor man wieder Kontakt zum Hausschweinebestand hat.
Biosicherheit bringt Vorteile im Seuchenfall
Die erhöhte Biosicherheit bringt den teilnehmenden Betrieben Sicherheit und einen zeitlichen Vorteil bei der Vermarktung von Schweinen im Seuchenfall. Tritt ein ASP-Fall, zum Beispiel bei Wildschweinen auf, werden Restriktionszonen um die Fundstelle ausgewiesen. Aus dieser Zone dürfen nur Schweine aus Betrieben mit einer amtlich bestätigten Biosicherheitskontrolle unter amtlicher Überwachung wieder verbracht werden. Solange diese Bestätigung nicht vorliegt, ist keine Verbringung aus der Zone möglich.
Amtliche Veterinäre führen Kontrollen durch
Darüber hinaus dürfen Betriebe, die die Biosicherheitskriterien nicht erfüllen, im Seuchenfall keine weiteren Tiere zukaufen und auch die eigenen Tiere nicht belegen, was einem Betriebsstopp gleichkommt. Allein das Verbringen zum Schlachthof ist möglich. Damit alle schweinehaltenden Betriebe in NÖ zeitnah kontrolliert werden können, wurden freiwillige Tierärzte aus der Schweinepraxis zu amtlichen "Veterinären“ benannt, welche die Biosicherheitskontrollen in den Betreuungsbetrieben durchführen können.
Wildschweinsichere Umgebung ein Muss
Jeder Betrieb wird individuell beurteilt und kreative Lösungen sind gefragt, um die Betriebe Wildschwein- und somit ASP-sicher zu machen.
Besonderes Augenmerk wird auf eine wildschweinsichere Umgebung und Eintragungsmöglichkeiten aufgrund der Betriebsstruktur gelegt.
Beispiele aus der Praxis
- Kadavertonnen sollten nach Möglichkeit durch, zum Beispiel eine Verankerung in der Hauswand, vor dem Umfallen gesichert werden. Der Deckel sollte zudem mit einer Kette mit Zahlenschloss durchzogen werden, um eine unbefugte Entnahme zu verhindern. Besser ist ein abgeschlossener Bereich, ähnlich Müllsammelstellen in Mehrparteienhäusern, der mit einem Zahlenschloss gesichert ist.
- Die üblichen Kadaversammelwannen, die als Abdeckung dienen, sollten fest im Boden verankert und mit einem Zahlenschloss versehen werden.
- Lüftungs- und Besprenkelungsanlagen sollten mit einem Abstand von mindestens einem Meter abgezäunt und Regentonnen mit einem Gitter abgedeckt werden.
- Alle Öffnungen nach außen, die einen direkten Kontakt ermöglichen, sollten mit Gittern verschlossen werden.
- Hofein- und -ausfahrten sollten mit Toren versehen werden.