Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft
Förderfähige Betriebszweige sind aus heutiger Sicht:
- Wein
- Speisekartoffel und Saatkartoffel,
- Bodenhaltung Legehennen sowie
- Schweinemast und Zuchtsauenhaltung
Schweinemast und Zuchtsauenhaltung
- Ø Tierbestand lt. MFA 2020 wird zur Berechnung herangezogen, alternativ Tierbestand lt. VIS
- Anzahl der Zuchtsauen x festgelegter Fördersatz pro Monat
- Anzahl der Mastschweine x Faktor 0,233 x Fördersatz pro Monat
Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft
Verlustersatz | 10/2020 | 11/2020 | 12/2020 | 01/2021 | 02/2021 | 03/2021 |
Zuchtsau | 5,49 € | 11,80 € | 16,90 € | Die Beiträge | für den Zeitraum | Jänner bis |
Mastschwein | 11,55 € | 8,54 € | 13,48 € | März werden | nach Ablauf | veröffentlicht. |
Folgende Kriterien sind für eine Entschädigung erforderlich und bei der Antragsstellung zu beachten:
Nähere Informationen und Antrags-Unterstützung bei Ing. Johann Schmutzer DW 23215 sowie unter ama.at.
- Differenz von mind. 30 % in der spartenbezogenen Deckungsbeitragsrechnung von 2020/2021 gegenüber dem Vorjahr 2019/2020 in den Monaten Oktober bis März
- absoluter Verlust in der Vollkostenrechnung der Sparte für das Jahr 2020/21
- Antragsstellung: von 15. Februar bis 15 Juni mittels online-Formular über die Homepage der AMA, Reihung erfolgt nicht nach Einreichdatum – alle Anträge werden berücksichtigt!
- Betrachtungszeitraum: Monate Oktober 2020 bis März 2021
Nähere Informationen und Antrags-Unterstützung bei Ing. Johann Schmutzer DW 23215 sowie unter ama.at.