Video Waldfonds - Maßnahme M3: Antragstellung
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Voraussetzungen für Antragstellung
Bewirtschafter von Waldgrundstücken in stark geschädigten Katastralgemeinden können einen Antrag auf Abgeltung von Borkenkäferschäden aus Mittel des Waldfonds beantragen. Die Entschädigung beträgt pauschal 3.500 Euro pro Hektar Schadfläche, wobei die Förderuntergrenze 1.000 Euro beträgt. Das ergibt eine Mindestschadfläche von rund 0,3 Hektar. Einzelne Teilflächen ab 0,1 Hektar können summiert werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über eAMA.