Waldbrandverordnung 2024 in den Bezirken Melk und Scheibbs
In allen Wäldern der Bezirke Melk und Scheibbs und im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) sind brandgefährliche Handlungen, wie jegliches Feuerentzünden, das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, sowie die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, verboten.
Bei Übertretungen dieser Verordnung sind Geldstrafen bis zu 7.270 Euro fällig bzw. ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu rechnen.
Bei Übertretungen dieser Verordnung sind Geldstrafen bis zu 7.270 Euro fällig bzw. ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu rechnen.