Weidesaisonstart für Biobetriebe
Einzeltierbezogen können Routinemaßnahmen, Krankheiten oder andere veterinärmedizinische Gründe eine vorübergehende Ausnahme von der Weidevorgabe bewirken. Von Anfang April bis Ende Oktober sind tagesaktuell und lückenlos Weideaufzeichnungen zu führen, die nachvollziehbar dokumentieren, wann die Tiere auf der Weide sind oder aus welchen Gründen eine vorübergehende Ausnahme erfolgte. Die Weidedokumentation ist im Rahmen der Vorortkontrolle vorzuweisen.
Das erforderliche Ausmaß an Weide ist abhängig von der Haltungsform (Details siehe nachstehende Tabelle), in dem die Tiere und Tiergruppen gehalten werden. Je nach Haltungssystem ist ein Optimum oder Maximum an Weide nötig. Für Haltungsform A ist ein Optimum an Weide, die als Bewegungsweide umgesetzt werden kann, ausreichend. Für alle anderen Haltungsformen muss ein Maximum an Weide angeboten werden, das der Bewegung und Futteraufnahme dient. Wichtig ist, dass die Grasnarbe auf der Weidefläche überwiegend erhalten bleibt. Wurde 2022 mancherorts in Hinblick auf die erforderliche Weideflächenausstattung noch als „Übergangsjahr“ gesehen, so ist davon auszugehen, dass heuer bei Biokontrollen die Erfüllung des vollen Umfangs der Weidevorgabe im Fokus steht.