Weinmarktordnung – Investitionen in Verarbeitungseinrichtungen
Gefördert werden: Technologien zur Rotweinverarbeitung, Einrichtungen zur Gärsteuerung und Mai-schetemperierung, Klärungseinrichtungen, Einrichtungen zur Trubaufbereitung, Flaschenabfülleinrichtungen, Abbeermaschinen und Sortiereinrichtungen, Weinpressen, Lagertanks, Einrichtungen zur Mostkonzentration und zur Verringerung des Alkoholgehaltes.
Die Beihilfenhöhe beträgt 30 % der förderbaren Investitionssumme (Nettokosten), für Flaschenabfüllein-richtungen und Lagertanks beträgt die Beihilfenhöhe 25 % und 40 % für Einrichtungen zur Gärsteuerung und Maischetemperierung.
Die Untergrenze für die förderfähigen Nettokosten beträgt je Fördergegenstand 2.000 €.
Die zuständige Stelle für die Abwicklung und Bewilligung der Förderanträge ist die AMA.
Die Fördergegenstände dürfen schon jetzt bestellt werden, die Lieferung darf aber erst nach Antragstellung erfolgen. Eine Anzahlung ist möglich.
Merkblätter finden Sie im unten angeführten LINK und sind ab sofort verfügbar.
Anträge können im Zeitraum 1. August bis 30. November auf elektronischem Weg unter www.eama.at ausschließlich mittels Handysignatur eingebracht werden. Der Durchführungszeitraum (Abschluss) einer Investition endet spätestens am 31. Mai des folgenden Kalenderjahres.
Bei der Antragstellung sind Angebote vorzulegen. Liegt der Investitionsgegenstand unter den Referenz-kosten (siehe AMA-Merkblatt Seite 22) ist ein Angebot ausreichend. Bei Überschreitung bzw. bei fehlenden Referenzkosten, werden bei Investitionen bis 10.000 € zwei Angebote und über 10.000 € drei Angebote erforderlich.
Analog zum Mehrfachantrag kann die Antragstellung im Wege der Bezirksbauernkammer abgewickelt werden.
Dabei sind die Weinbau- und Betriebswirtschaftsberater (Ing. Daniel Hugl und Dipl.-Ing. Siegfried Jäger für die BBK Korneuburg sowie Franz-Joseph Stift und Ing. Harald Naderer für die BBK Hollabrunn) gerne behilflich.
Eine Terminvereinbarung ist aber unbedingt erforderlich:
BBK Hollabrunn 05 0259 40604 (Frau Schönhofer) oder BBK Korneuburg 05 0259 40803 (Frau Maschl).
Die Beihilfenhöhe beträgt 30 % der förderbaren Investitionssumme (Nettokosten), für Flaschenabfüllein-richtungen und Lagertanks beträgt die Beihilfenhöhe 25 % und 40 % für Einrichtungen zur Gärsteuerung und Maischetemperierung.
Die Untergrenze für die förderfähigen Nettokosten beträgt je Fördergegenstand 2.000 €.
Die zuständige Stelle für die Abwicklung und Bewilligung der Förderanträge ist die AMA.
Die Fördergegenstände dürfen schon jetzt bestellt werden, die Lieferung darf aber erst nach Antragstellung erfolgen. Eine Anzahlung ist möglich.
Merkblätter finden Sie im unten angeführten LINK und sind ab sofort verfügbar.
Anträge können im Zeitraum 1. August bis 30. November auf elektronischem Weg unter www.eama.at ausschließlich mittels Handysignatur eingebracht werden. Der Durchführungszeitraum (Abschluss) einer Investition endet spätestens am 31. Mai des folgenden Kalenderjahres.
Bei der Antragstellung sind Angebote vorzulegen. Liegt der Investitionsgegenstand unter den Referenz-kosten (siehe AMA-Merkblatt Seite 22) ist ein Angebot ausreichend. Bei Überschreitung bzw. bei fehlenden Referenzkosten, werden bei Investitionen bis 10.000 € zwei Angebote und über 10.000 € drei Angebote erforderlich.
Analog zum Mehrfachantrag kann die Antragstellung im Wege der Bezirksbauernkammer abgewickelt werden.
Dabei sind die Weinbau- und Betriebswirtschaftsberater (Ing. Daniel Hugl und Dipl.-Ing. Siegfried Jäger für die BBK Korneuburg sowie Franz-Joseph Stift und Ing. Harald Naderer für die BBK Hollabrunn) gerne behilflich.
Eine Terminvereinbarung ist aber unbedingt erforderlich:
BBK Hollabrunn 05 0259 40604 (Frau Schönhofer) oder BBK Korneuburg 05 0259 40803 (Frau Maschl).