31.03.2016 |
von DI Martina Löffler
Wer liefert Nektar und Pollen?
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Wie die meisten Wildpflanzen müssen auch viele Kulturpflanzen von Insekten bestäubt werden, um Samen und Früchte bilden zu können. Die Honigbienen finden auf diesen Pflanzen Pollen und Nektar.
Auf Bestäuber angewiesen
Von den Ackerkulturen sind in erster Linie Sonnenblume, Raps und Kürbis zur Ertragsbildung auf Bestäuber angewiesen. Auch viele Kulturen, die als Heil- und Gewürzpflanzen angebaut werden, bilden Blüten, die von Insekten bestäubt werden. Beispiele dafür sind Johanniskraut, Mohn oder Mariendistel. Im Obstbau sind die bestäubenden Insekten von herausragender Bedeutung.
Im Grünland stellen Leguminosen, Kräuter und Wiesenblumen den Bienen Nahrung zur Verfügung.
Vom Wind bestäubt
Weinreben werden nicht von Bienen, sondern vom Wind bestäubt. Auch Getreide und Mais sind Windbestäuber. Gräser werden ebenfalls vom Wind bestäubt.
Bienenweide im ÖPUL
Die Förderung von Bestäubern hat im ÖPUL 2015* in die Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" (UBB) und in die Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau" Eingang gefunden.
UBB auf Acker und Grünland
Die Maßnahme "UBB" schreibt teilnehmenden Betrieben die Anlage von Biodiversitätsflächen auf mindesten fünf Prozent der Summe aus Acker- und gemähtem Grünland vor. Auf den Ackerflächen besteht die Vorgabe mindestens vier verschiedene, insektenblütige Mischungspartner anzubauen.
Biodiversitätsflächen darf man nicht düngen, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist verboten und es gibt Einschränkungen hinsichtlich der Nutzungshäufigkeit und der Nutzungs- und Pflegetermine. Durch diese Maßnahme sollen in Ackerregionen Flächen geschaffen werden, die Bestäubern ein Blühangebot bieten. In Grünlandgebieten bestehen die Auflagen für Biodiversitätsflächen in einem späteren ersten Schnitttermin. Frühestens ist dies am 1. Juni zulässig. Dadurch sollen Kräuter und Wiesenblumen die Möglichkeit haben, Blüten auszubilden.
Biodiversitätsflächen darf man nicht düngen, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist verboten und es gibt Einschränkungen hinsichtlich der Nutzungshäufigkeit und der Nutzungs- und Pflegetermine. Durch diese Maßnahme sollen in Ackerregionen Flächen geschaffen werden, die Bestäubern ein Blühangebot bieten. In Grünlandgebieten bestehen die Auflagen für Biodiversitätsflächen in einem späteren ersten Schnitttermin. Frühestens ist dies am 1. Juni zulässig. Dadurch sollen Kräuter und Wiesenblumen die Möglichkeit haben, Blüten auszubilden.
Begrünung von Ackerflächen
In der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau" gibt es eine Variante des Zwischenfruchtanbaues mit der Bezeichnung "Bienenweide" (Variante 1). Diese ist für Ackerregionen mit frühen Druschterminen konzipiert.
Für die "Bienenweide"
Für die "Bienenweide"
- muss die Begrünung aus mindestens fünf insektenblütigen Mischungspartnern bestehen,
- die Anlage spätestens am 31. Juli erfolgen,
- dürfen diese Flächen bis 30. September nicht befahren werden und
- ein Umbruch ist frühestens am 15. Oktober erlaubt.
Die "Bienenweide" soll ein Blühangebot in den eher blütenarmen Monaten August bis September schaffen. Durch den frühen Anlagezeitpunkt und den Umbruchstermin am 15. Oktober sollte das Problem einer Massentracht im Spätherbst nicht auftreten.
Landschaftselemente
In fast allen ÖPUL-Maßnahmen ist die Erhaltung von Landschaftselementen eine Teilnahmevoraussetzung. Landschaftselemente sind Strukturen in der Landschaft wie Hecken, Einzelbäume, Baumreihen, Streuobstwiesen, Gebüschgruppen, Feldgehölze, Raine oder Böschungen. Solche Strukturen enthalten oft für Honigbienen wertvolle Pflanzen.
In Hecken sind Frühblüher wie Dirndl oder Hasel anzutreffen. Auf Böschungen oder in Feldgehölzen finden Nahrungspflanzen wie Himbeeren oder Brombeeren einen Lebensraum und in den Säumen von Landschaftselementen und auf Rainen können blühende Kräuter ihren Beitrag an der sogenannten "Läppertracht" liefern.