Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld in der Land- und Forstwirtschaft

Wer hat Anspruch?
Einen Anspruch auf Wochengeld oder Mutterschaftsbetriebshilfe haben bei der SVS krankenversicherungspflichtige Bäuerinnen, also Betriebsführerinnen und hauptberuflich beschäftigte Ehegattinnen und Töchter.
Wochengeld - acht Wochen vor dem Geburtstermin
Das Wochengeld wird ab acht Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin bis acht Wochen nach der tatsächlichen Entbindung ausbezahlt. Bei Kaiserschnitt, Früh- und Mehrlingsgeburten sind es zwölf Wochen. Das Wochengeld beträgt 2023 pro Tag 61,25 Euro.
Mutterschaftsbetriebshilfe und vorzeitiger Mutterschutz
Bäuerinnen, die sich statt des Wochengeldes für die Mutterschaftsbetriebhilfe entscheiden, haben Anspruch auf eine tatsächliche Arbeitskraft für unaufschiebbare Arbeiten am Hof. Die SVS übernimmt teilweise die entstehenden Kosten.
Sollte bei Fortdauer der Tätigkeit während der Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet sein, gibt es einen Anspruch auf vorzeitigen Mutterschutz. Der Facharzt oder Amtsarzt muss die Gefährdung bestätigen. Da es beim vorzeitigen Mutterschutz einige Details zu beachten gibt, empfehlen wir Rücksprache mit der SVS oder den Expertinnen und Experten der Landwirtschaftskammer zu halten.
Während des Wochengeldbezuges ruht der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
Pauschalvariante mit frei wählbaren Zeitraum
Das Kinderbetreuungsgeld als Konto kann man für einen frei wählbaren Zeitraum beantragen: 365 bis 851 Tage oder 456 bis 1.063 Tage, wenn beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld beziehen. Je nach Wahl der Anspruchsdauer sind es zwischen 15,38 und 35,85 Euro täglich. Bei dieser Variante gibt es einen Mehrlingszuschlag von 50 Prozent und eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für Eltern mit geringem Einkommen. Die Zuverdienstgrenze beträgt zumindest 18.000 Euro jährlich oder 60 Prozent der Letzteinkünfte.
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Will man das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beantragen, muss man vor der Geburt zumindest 182 Tage erwerbstätig gewesen sein und keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen haben. Das Wochengeld beträgt 80 Prozent der Letzteinkünfte, maximal 69,83 Euro täglich. Bei Bäuerinnen sind dies 49 Euro täglich. Bei mehreren Wochengeldern wird für die Berechnung des Kinderbetreuungsgeldes die Summe aller Wochengelder herangezogen. Die Bezugsdauer beträgt maximal 365 Tage ab der Geburt oder 426 Tage, wenn beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld beantragen.
Auf Zuverdienstgrenze achten
Die Zuverdienstgrenze liegt bei 7.800 Euro pro Jahr. Da sie im Nachhinein geprüft wird, kann es auch Jahre nach Bezug zu Rückforderungen kommen. Bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft zählen die Jahreseinkünfte, erhöht um 30 Prozent. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Einkünfte abgegrenzt werden, sodass nur jene für die Berechnung der Zuverdienstgrenze herangezogen werden, die man im Bezugszeitraum des Kinderbetreuungsgeldes erwirtschaftet hat. Bei dieser Variante gibt es keinen Mehrlingszuschlag und keine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld.
Mutter-Kind-Pass Untersuchungen wahrnehmen
Die Mutter-Kind-Pass Untersuchungen sind fristgerecht durchzuführen und die Nachweise beim Sozialversicherungsträger vorzulegen. Ein Elternteil muss das Kinderbetreuungsgeld zumindest 61 Tage beziehen. Ein Wechsel zwischen den Elternteilen ist nur zweimal möglich.
Antrag online stellen
Der Antrag wird online gestellt. Man muss angeben, ob man sich für das Kinderbetreuungsgeld als Konto (Pauschalvariante) oder für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld entscheidet. An diese Wahl ist man gebunden und sie kann nur innerhalb von 14 Tagen ab Beantragung geändert werden. Die Wahl des Kinderbetreuungsgeldsystems bindet auch den zweiten Elternteil.
Partnerschaftsbonus
Bei jeder Variante gibt es den sogenannten Partnerschaftsbonus von 500 Euro pro Elternteil, wenn das Kinderbetreuungsgeld annähernd zu gleichen Teilen bezogen wurde , also von 50:50 bis 60:40%.
Aufgepasst
Bei Mehrfachversicherung, zum Beispiel, wenn die Bäuerin auch unselbstständig erwerbstätig ist, kann das Wochengeld zweimal bezogen werden. Es ist bei jedem Sozialversicherungsträger ein eigener Antrag zu stellen.
Beim Kinderbetreuungsgeld sind zwei Varianten möglich: Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und das Kinderbetreuunsgeldkonto. Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld hat man, wenn man unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt:
Beim Kinderbetreuungsgeld sind zwei Varianten möglich: Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und das Kinderbetreuunsgeldkonto. Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld hat man, wenn man unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Anspruch auf Familienbeihilfe und tatsächlicher Bezug
- gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
- Einhalten der Zuverdienstgrenze