Zuschuss zu SVS-Beiträgen durch das Land NÖ
Als Förderungswerber berechtigt sind Betriebsführer:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die im Jahr 2023 eine/n Angehörige/n mindestens 6 Monate vollbeschäftigt hatten. Als Förderung wird eine Beilhilfe in der Höhe von 366 € für max. eine/n Angehörige/n gewährt. War der/die Angehörige mehr als 6 Monate aber nicht ganzjährig beschäftigt, so erfolgt eine Aliquotierung.
Der Antrag ist bis 30. September 2024 elektronisch zu stellen!
Der Antrag ist bis 30. September 2024 elektronisch zu stellen!
Förderdetails sowie den Link zur Onlineantragstellung: https://www.noe.gv.at/noe/Landwirtschaft/SVS-Zuschuss_Zuschuss_zu_den_Sozialversicherungsbeitraegen.html