ÖPUL 2023-Maßnahmen: Beantragung bis spätestens 31. Dezember 2022
Antrag über eama
Jeder der zukünftig wieder oder erstmals an ÖPUL-Maßnahmen teilnehmen will – und das ist der Großteil aller in NÖ tätigen Landwirte - hat im November oder Dezember diesbezügliche Entscheidungen zu treffen und die Maßnahmen über eama im MFA 2023 zu beantragen. Die Bezirksbauernkammern helfen dabei.
Betriebsmindestgröße
Um am ÖPUL 2023 teilnehmen zu können, muss im ersten Jahr der Teilnahme und unabhängig von der beantragten ÖPUL-Maßnahme eine Betriebsmindestgröße von 1,5 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche erreicht werden. Kleinere Betriebe können nur dann teilnehmen, wenn sie im ersten Teilnahmejahr mindestens ein halbes Hektar Flächen im geschützten Anbau – darunter versteht man Folientunnel und Glashäuser - bewirtschaften.
Neben dieser Betriebsmindestgröße sind bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen zusätzliche Mindestgrößen zu beachten. Beispielsweise sind jährlich 2 Hektar Ackerfläche nötig, um an einer der beiden Begrünungsmaßnahmen – Zwischenfruchtbegrünung bzw. System Immergrün - teilnehmen zu können.
Neben dieser Betriebsmindestgröße sind bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen zusätzliche Mindestgrößen zu beachten. Beispielsweise sind jährlich 2 Hektar Ackerfläche nötig, um an einer der beiden Begrünungsmaßnahmen – Zwischenfruchtbegrünung bzw. System Immergrün - teilnehmen zu können.
13 mehrjährige und 10 einjährige Maßnahmen stehen in NÖ zur Wahl
In NÖ werden 23 verschiedene Agrarumweltmaßnahmen angeboten. Ihre Gemeinsamkeiten sind:
Beispiele für mehrjährige ÖPUL 2023-Maßnahmen sind:
- umweltrelevante Ziele wie Bodenschutz, Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Förderung der Biodiversität und des Tierwohls.
- Abgeltung von Mehraufwand und Minderertrag
- Auflagen sind strenger als gesetzliche Regelungen und GLÖZ-Standards
Beispiele für mehrjährige ÖPUL 2023-Maßnahmen sind:
- Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)
- Biologische Wirtschaftsweise
- Naturschutz
- Vorbeugender Grundwasserschutz
- Erosionsschutz Acker
- ...
Maßnahmenverlängerung erfolgt automatisch
Maßnahmen wie die Begrünungsmaßnahmen, die Tierwohl-Maßnahmen, Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation, Erosionsschutz Obst/Wein/Hopfen,… sind einjährige ÖPUL-Maßnahmen. Mit 1. Jänner 2027 wird es daher spätestens möglich sein, eine einjährige Maßnahme zu beginnen, wenn im Herbst 2026 beantragt wird. Um nicht jährlich an eine neuerliche Beantragung denken zu müssen, gilt die Beantragung einjähriger Maßnahmen grundsätzlich bis inklusive 2028. Sofern jährlich die Maßnahmenmindestbedingungen eingehalten werden und keine Abmeldung der Maßnahme erfolgt, verlängert sich die Teilnahme jährlich automatisch. Nach jedem einzelnen Teilnahmejahr besteht die Möglichkeit, aus einjährigen Maßnahme auszusteigen und die Verpflichtung zu beenden.
Für automatische Verlängerung Mindestbedingungen einhalten - Ein Beispiel
Maßnahmenmindestbedingungen sind beispielsweise die jährliche bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger oder eine Gülleseparation bei Teilnahme an der Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“. Wenn beispielsweise im zweiten Teilnahmejahr weder flüssiger Wirtschaftsdünger bodennah ausgebracht noch Rindergülle separiert wird, erlischt die Teilnahmemöglichkeit und eine neuerliche Beantragung im Herbst wäre notwendig, um im Folgejahr wieder teilnehmen zu können.
ÖPUL 2023-Maßnahmenantrag kennzeichnet einjährige
Antragsteller, die bisher mit Hilfe der Bezirksbauernkammer ihre Anträge im eama gestellt haben, haben seitens der BBK ein Leerformular eines ÖPUL2023-Maßnahmenantrags zugesendet bekommen – mit der Bekanntgabe des Abgabetermins. Selbsttätige Antragsteller wurden seitens der LK NÖ informiert.
Dieses Formular enthält alle beantragbaren ÖPUL 2023-Maßnahmen aber auch Zuschläge, die im Herbst vor Inanspruchnahme zu beantragen sind. Da die Tierwohl-Maßnahmen technisch in mehrere aufgeteilt sind – jede Tierkategorie ist gesondert zu beantragen, finden sich nicht nur 23 sondern 54 Maßnahmen bzw. Zuschläge am Antrag. Grau hinterlegte stellen einjährige Verpflichtungen dar, alle anderen sind mehrjährige Maßnahmen bzw. Zuschläge.
Dieses Formular enthält alle beantragbaren ÖPUL 2023-Maßnahmen aber auch Zuschläge, die im Herbst vor Inanspruchnahme zu beantragen sind. Da die Tierwohl-Maßnahmen technisch in mehrere aufgeteilt sind – jede Tierkategorie ist gesondert zu beantragen, finden sich nicht nur 23 sondern 54 Maßnahmen bzw. Zuschläge am Antrag. Grau hinterlegte stellen einjährige Verpflichtungen dar, alle anderen sind mehrjährige Maßnahmen bzw. Zuschläge.
Detaillierte Informationen unter www.ama.at
Eine Entscheidung für bestimmte ÖPUL 2023-Maßnahmen kann bzw. sollte nur getroffen werden, wenn man sich der damit verbundenen Verpflichtungen bewusst ist und weiß, welche Abgeltung dafür gewährt wird. Die Einholung von Informationen ist somit unerlässlich. Wertvolle Informationsquellen sind diesbezüglich die Informationsblätter der Agrarmarkt Austria, die unter www.ama.at im Bereich „Formular & Merkblätter“ in der Kategorie „ÖPUL 2023“ für jede Maßnahmen zur Verfügung stehen.