Düngen nach der Ernte
Für Ackerflächen, ausgenommen Ackerfutterflächen, gilt:
Das Ausbringen von leichtlöslichen stickstoffhaltigen Düngemitteln ist ab der letzten Ernte im Jahr verboten. Davon ausgenommen sind Düngergaben zu Raps, Gerste und Zwischenfrüchten bis längstens 31. Oktober, sofern der Anbau bis 15. Oktober erfolgt ist.
Ebenfalls möglich sind Düngergaben bis 31. Oktober zu im Folgejahr zu erntenden Heil- und Gewürzpflanzen, Erdbeeren und Gemüse bei Anbau bis spätestens 31. August sowie zu mehrjährigen Kulturen. Die Ausbringmenge ist begrenzt mit 60 Kilogramm Stickstoff je Hektar (Stickstoff ab Lager).
Das Ausbringen von langsam löslichen stickstoffhaltigen Düngemitteln ist bis 29. November zulässig, damit also ab 30. November verboten. Die maximale Aufwandmenge richtet sich nach dem Stickstoffbedarf der Folgefrucht.
Für Grünland und Ackerfutterflächen, wie Wechselwiese, Kleegras und Futtergräser, gilt:
Kein Ausbringen stickstoffhaltiger Düngemittel ab 30. November. Leichtlösliche stickstoffhaltige Düngemittel darf man von 1. Oktober bis 29. November begrenzt mit 60 Kilogramm Stickstoff je Hektar ausbringen (Stickstoff ab Lager).
Übrige landwirtschaftliche Nutzflächen, zum Beispiel Obst, Wein, Christbäume:
Kein Ausbringen leichtlöslicher stickstoffhaltiger Düngemittel ab 15. Oktober und kein Ausbringen langsam löslicher Düngemittel ab 30. November.
Generell gilt
Beim Ausbringen von Dünger muss der Boden aufnahmefähig sein, also nicht gefroren, nicht schneebedeckt, nicht wassergesättigt.
Leicht- & langsamlösliche Stickstoffdünger
Leichtlösliche stickstoffhaltige Düngemittel enthalten einen wesentlichen Anteil an Nitrat- oder Ammoniumstickstoff oder an Harnstoff und können in Zeiten von Grundwasserneubildung in tiefere Bodenschichten verlagert oder ausgewaschen werden. Dazu zählen alle stickstoffhaltigen Mineraldünger, Jauchen, alle Güllen (Rindergülle, Schweinegülle, in Wasser aufgerührter Hühnerkot = Hühnergülle, Biogas, Gärreste), Feststoffanteil aus Gülleseparierung und flüssiger Klärschlamm.
Langsam lösliche stickstoffhaltige Düngemittel enthalten ausschließlich oder nahezu ausschließlich organisch gebundenen Stickstoff und sind deshalb weniger auswaschungsgefährdet und damit weniger streng geregelt bei der Ausbringung. Dazu zählen Festmist (tierische Ausscheidungen mit Einstreumaterial), Legehühnertrockenkot, Kompost, Carbokalk, abgepresster Klärschlamm, organische Düngemittel.
Langsam lösliche stickstoffhaltige Düngemittel enthalten ausschließlich oder nahezu ausschließlich organisch gebundenen Stickstoff und sind deshalb weniger auswaschungsgefährdet und damit weniger streng geregelt bei der Ausbringung. Dazu zählen Festmist (tierische Ausscheidungen mit Einstreumaterial), Legehühnertrockenkot, Kompost, Carbokalk, abgepresster Klärschlamm, organische Düngemittel.