Neuerungen bei den Aufzeichnungen von Pflanzenschutzanwendungen
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist zu dokumentieren. Dies ist seit vielen Jahren eine gesetzliche Grundanforderung (Konditionalität) und daher auch erforderlich bei der Beantragung von Ausgleichszahlungen. Seit 1. Jänner 2026 gelten neue, erweiterte Vorgaben zur Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittelanwendungen. Die Landwirtschaftskammern stellen mit dem LK-Pflanzenschutz-Tool und dem LK-Düngerechner mit überarbeitetem Pflanzenschutz-Aufzeichnungsblatt kostenlose Aufzeichnungsvorlagen zur Verfügung.
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