Bezirke im Überblick
Lage, Flächen und Richtung der Produktion
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht, um Betrieben in dieser schwierigen Zeit zu helfen.
Für landwirtschaftliche Betriebe ergeben sich mit dem Jahr 2020 im steuerlichen Bereich einige we-sentliche Änderungen. Neben der allgemein gültigen Senkung des Eingangssteuersatzes von 25 % auf 20 % rückwirkend ab 1. Jänner 2020 (bei Landwirten bei Einkünften zwischen 12.430 € und 18.000 € relevant), sind vor allem folgende Punkte von Bedeutung:
Alle ÖPUL-Teilnehmer erhielten bereits Ende August seitens der AMA ein mehrseitiges Schreiben mit Informationen zum Herbstantrag 2020 und der damit verbundenen ÖPUL 2015-Verlängerung.
Schwerarbeiter können unter gewissen Voraussetzungen früher und abschlagsbegünstigt in Pension gehen. Neben den dafür erforderlichen 540 Versicherungsmonaten ist eine weitere wichtige Voraus-setzung, dass Versicherte in den letzten 20 Jahren vor dem Stichtag zumindest 10 Jahre Schwerarbeit geleistet haben.
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Funktionäre
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