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27.11.2020 | von DI Michael Gruber
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Die Seilwinde: Ein wichtiges Gerät zur Holzbringung

Besonders im Kleinwald ist die Kombination von Seilwinde und Traktor bei der Holzbringung nicht wegzudenken. Doch welche Anforderungen werden an Trakor, Seile und Sicherheit gestellt?

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© SVS
Mehr als die Hälfte der jährlich in Österreichs Wäldern geernteten Holzmenge werden im manuellen Bodenzug gerückt. Zum Großteil erfolgt dies mittels Traktor und Seilwinde. Dabei hat der allgemeine Trend zu leistungsstärkeren und somit leistungsfähigeren Maschinen auch in der Forstwirtschaft Einzug gehalten. Heutzutage werden meist Winden mit fünf bis acht Tonnen Zugkraft angekauft.

In Österreich vor allem Anbauwinden im Einsatz

Grundsätzlich ist bei den Seilwinden zwischen Aufbau- und Anbauwinden zu unterscheiden. In Österreichs Bauernwäldern kommen zumeist Anbauseilwinden zum Einsatz, die in Kombination mit dem landwirtschaftlichen Traktor ein kostengünstiges Rückegerät darstellen.

Mindestanforderungen an den Traktor

Als Faustformel für die Mindestleistung des Traktors gilt: Eine Tonne Zugkraft der Seilwinde müssen mindestens zehn Kilowatt Leistung des Traktors gegenüberstehen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass das Eigengewicht des Traktors sowie die Gewichtsverteilung zwischen Vorder- und Hinterachse eine große Rolle für die Stand- und Fahrsicherheit spielen. Die Last sollte zwei Drittel des Eigengewichtes von Traktor und Seilwinde nicht überschreiten. Damit die Bodenhaftung der Vorderachse gewährleistet bleibt, ist die Verwendung von Zusatzgewichten von Vorteil. Um Bestandesschäden zu vermeiden, sollte das Rückeschild nicht über die Traktorbreite hinausragen.

Mechanische oder funkferngesteuerte Winden: Antikippsystem für Traktor immer ein Muss

Gerade im Kleinstwald kommen sehr einfache Seilwinden mit mechanischer Kupplungs- und Bremsbetätigung zum Einsatz, die zumeist über einen Seilzug von einem Standpunkt seitlich der Winde oder vom Traktor aus bedient werden können. Modernere Geräte werden elektrohydraulisch über eine Schaltbirne oder über Funk ferngesteuert.

Funkferngesteuerte Winden sind bei längeren Seillinien grundsätzlich produktiver, es sollte aber, um ein Kippen des Traktors zu vermeiden, als Zusatzausstattung ein Antikipp­system verbaut werden. Diese Systeme sind schon ab wenigen 100 Euro zu haben und können schwere Unfälle verhindern.

Die richtige Seilausstattung

Den Durchmesser für das zu verwendende Stahlseil gibt grundsätzlich der Windenhersteller an. In der Praxis sind oft Seile über 100 Meter Länge in Verwendung. Bei so langen Seilen kommt es im oberen Seillagenbereich zu eklatant geringeren Zugkräften.

Abhängig von der notwendigen Zuzugsdistanz werden Seillängen zwischen 50 und 100 Metern empfohlen. Im Falle von Stahlseilen sollten verdichtete verwendet werden, da diese im Vergleich zu nicht verdichteten Seilen bei gleicher Mindestbruchkraft geringere Durchmesser aufweisen. Für die Verwendung von Kunststoffseilen sprechen das geringe Gewicht, die nachweislichen ergonomischen Vorteile und die angenehme Handhabung des Seiles. Als Nachteil sei der höhere Verschleiß bei falscher Anwendung genannt.
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© SVS

Mindestbruchkraft und Zuzug

Beachten Sie, dass die Mindestbruchkraft des verwendeten Seiles sowie die Mindestbruchkraft der verwendeten Anschlagmittel das Doppelte der maximalen Windenzugkraft überschreitet.

Von Vorteil ist das Vorhandensein einer Bodenrolle am Rücke­schild. Wird das Windenseil in diese Rolle eingehängt, kippt der Traktor beim seitlichen Zuzug nicht so schnell und die Bodenhaftung der Vorderräder bleibt bei Lastfahrt weitgehend gewährleistet.

Nachteil: Die Seilwinde verliert an Standsicherheit.

Einrichtungen für die Sicherheit

In der ÖNORM 5276 sind die Sicherheitsrichtlinien für Seilwinden in der Land- und Forstwirtschaft geregelt. Diese betreffen in erster Linie den Hersteller. Einige Richtlinien aus der Norm seien hier erwähnt:
Grundsätzlich muss die Kupplung der Winde mit einer Totmannschaltung (Nullstellungszwang) ausgestattet sein. Weiters hat sich beim Stoppen des Zuziehens die Bremse der Seiltrommel automatisch einzubremsen, diese muss unter Belastung jederzeit lösbar sein. Klinkensperren älterer Bauart sind daher verboten.

Überlastsicherung für Seilwinde Pflicht

Damit die maximale Zugkraft der Seilwinde nicht überschritten wird, ist eine Überlastsicherung Pflicht. Gesicherte Seilfreiräume und geschützte Seileinläufe sind vorzusehen. Sicherheitseinrichtungen an der Winde dürfen keinesfalls unwirksam gemacht oder entfernt werden!

Sicheres und rationelles Arbeiten

Zur Gewährleistung sicherer Arbeit müssen beim praktischen Einsatz im Wald folgende Punkte beachtet werden:
  • die Bedienung der Winde dürfen nur zuverlässige und mit dieser Arbeit vertraute Personen durchführen
  • die Seilwinde sowie das Zugseil sind vor der Benützung auf ihren einwandfreien Zustand zu überprüfen
  • die Last ist möglichst durch geraden Zug zuzuziehen, seitlicher Zuzug ist aufgrund der Kippgefahr zu vermeiden
  • das gespannte und einlaufende Seil darf nicht berührt werden
  • das Mitfahren auf bewegten Lasten sowie das Begleiten der Last im Gefahrenbereich ist verboten
  • der Aufenthalt im Seilwinkel ist verboten
  • es sind ausschließlich Seile und Anschlagmittel zu verwenden, die die vorgeschriebene Sicherheit bezüglich der Mindestbruchkraft aufweisen.

Expertentipp

Machen Sie sich vor der Inbetriebnahme der Seilwinde mit der Handhabung des Gerätes vertraut. Darüber hinaus garantieren nur regelmäßig überprüfte und gewartete Seilwinden einen rationellen und sicheren Einsatz.
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DI Michael Gruber

michael.gruber@lk-noe.at
T 05 0259 24103
F 05 0259 95 24103

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