Bäuerlicher Kollektivvertrag: Anhebung ab 1. Jänner
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Seit 1. Jänner 2020 erfolgen die Änderungen im NÖ Bäuerlichen Kollektivvertrag im Zuge der jährlichen Lohnrunden jeweils mit Beginn des neuen Kalenderjahres. Mit Wirkung ab 1.Jänner 2021 wurde eine Erhöhung sämtlicher Lohn- und Gehaltsansätze um 1,49 % vereinbart.
Diese Anhebung bezieht sich nicht auf allfällige Überzahlungen, sondern nur auf den kollektivvertraglichen Mindestlohn. Der Kollektivvertrag sieht in diesem Zusammenhang allerdings vor, dass bestehende Überzahlungen betragsmäßig aufrechterhalten werden müssen.
Diese Anhebung bezieht sich nicht auf allfällige Überzahlungen, sondern nur auf den kollektivvertraglichen Mindestlohn. Der Kollektivvertrag sieht in diesem Zusammenhang allerdings vor, dass bestehende Überzahlungen betragsmäßig aufrechterhalten werden müssen.