Letzte Chance für mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen bis 31. Dezember 2024
Mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen
Bei Teilnahme an mehrjährigen ÖPUL-Maßnahmen verpflichtet man sich, bis Ende 2028 daran teilzunehmen. Mindestens vier Jahre muss eine Teilnahme dauern. Daher ist 2025 das letzte Jahr, in dem eine Teilnahme beginnen kann. Da ÖPUL-Maßnahmen – unabhängig ob einjährige oder mehrjährige – im Herbst vor der ersten Teilnahme zu beantragen sind, besteht dazu im heurigen Herbst die letzte Möglichkeit.
Zu den mehrjährigen ÖPUL 2023-Maßnahmen zählen:
- Biologische Wirtschaftsweise (Gesamtbetrieb oder Teilbetrieb)
- Erosionsschutz Acker
- Naturschutz (NAT)
- Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
- Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
- Vorbeugender Grundwasserschutz Acker
- Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
- Heuwirtschaft
- Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG)
- Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
- Almbewirtschaftung
(Die Reihung der Maßnahmen erfolgte nach ihrer derzeitigen Teilnahmequote in NÖ)
MFA 2025 bis 31. Dezember 2024 stellen
Bei Einstiegswunsch in mehrjährige ÖPUL 2023-Maßnahmen ist der MFA 2025 bis spätestens 31. Dezember 2024 online zu stellen und die konkrete Maßnahme darin zu beantragen, selbsttätig oder mit Hilfe der Bezirksbauernkammer. Die Bezirksbauernkammern bieten dazu kostenlose Termine bis 20. Dezember an. Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich.
Umstieg in Bio ein Jahr länger möglich
Bio ist eine mehrjährige Maßnahme, die UBB, Insektizidverzicht und Herbizidverzicht Wein, Obst, Hopfen ersetzen kann, weil sie strengere Auflagen hat. Teilnehmer an UBB oder Insektizidverzicht Wein, Obst, Hopfen oder Herbizidverzicht Wein, Obst, Hopfen können daher in Bio umsteigen. Dazu ist ebenfalls eine Beantragung der Maßnahme Bio im Herbst vor dem Umstieg erforderlich. Letztmalig ist dieser Umstieg im MFA 2026 bis 31. Dezember 2025 möglich.