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Allgemeine Rechtsfragen
mehrSachkundenachweis zur Anwendung von Mäuse- und Rattengift
Gilt ab Jahresbeginn 2026 für Verkäufer:innen und Anwender:innen. -
Grundeigentum
mehrDüngemittel im Nachbarrecht
Das Düngen von landwirtschaftlichen Nutzflächen ist grundsätzlich eine notwendige und übliche, allerdings auch mit Geruchsbelästigungen und mitunter Verschmutzungen verbundene Maßnahme. -
Rechtsfragen zur Betriebsführung
mehrPferde und Recht - Leistungen aus der Unfallversicherung
Beim Umgang mit Pferden kommt es immer wieder zu Unfällen. Aufgabe der bäuerlichen Unfallversicherung ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten sowie Unfallverletzte und Berufskranke so rasch und gut wie möglich auszuheilen und in Beruf und Gesellschaft einzugliedern. -
Hofübergabe
zur ÜbersichtLeitfaden für Übergeber und Übernehmer
Alles zum Thema der Betriebsübergabe in der Land- und Forstwirtschaft. -
Landwirtschaft und Gewerbe
mehrNebengewerbe - Steuerrecht
Als land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb sind Nebentätigkeiten zu verstehen, die nach ihrer wirtschaftlichen Zweckbestimmung zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb im Verhältnis der wirtschaftlichen Unterordnung stehen. -
Pachten und Verpachten
mehrPachtvertrag - Steuern
Werden Flächen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes verpachtet, ist zu prüfen, ob sich daraus steuerliche Konsequenzen ergeben. -
Steuer
Erhöhung der Einnahmengrenze für den land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb
Ab 2025 erfolgt eine Erhöhung der Einnahmengrenze von 45.000 Euro auf 55.000 Euro. Dafür war eine Änderung der LuF-Pauschalierungsverordnung 2015 erforderlich (Kundmachung im Bundesgesetzblatt am 23. Dezember 2024). -
Soziales und Arbeit
mehrAlle Infos zum "Bäuerlicher Kollektivvertrag 2025" in Niederösterreich
Am 18. November 2024 konnten die Lohnverhandlungen zum Kollektivvertrag für Dienstnehmer in den bäuerlichen Betrieben des Bundeslandes Niederösterreich abgeschlossen werden. Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich hat sich mit der Niederösterreichischen Landarbeiterkammer nach intensiven Verhandlungen darauf geeinigt, die kollektivvertraglichen Mindestlöhne ab 1. Jänner 2025 um 3,6 Prozent anzuheben.