Düngung mit Harnstoff
Harnstoffdüngung vor dem Anbau und als Kopfdünger.
Auf einen Blick:
Im Detail:
Bei der Anwendung von nicht stabilisiertem Harnstoff als Bodendünger sind auf Grundlage der Ammoniakreduktionsverordnung ab heuer folgende Auflagen zu beachten:
Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung (= LN ohne flächendeckenden Pflanzenbestand) ist nicht stabilisierter Harnstoff (= Harnstoff ohne Ureasehemmer) unverzüglich, spätestens 4 Stunden nach der Ausbringung, einzuarbeiten. Die Einarbeitungsfrist beginnt mit Beendigung des Ausbringvorgangs auf einem Feldstück/Schlag.
- Harnstoffdüngung vor dem Anbau: Einarbeitungspflicht innerhalb von 4 Stunden
- Harnstoffdüngung als Kopfdünger in den Bestand: bis 30. Juni 2023 wie bisher möglich, ab 1. Juli 2023 nur noch stabilisierter Harnstoff (mit Ureasehemmer) als Bestandesdünger zulässig.
Im Detail:
Bei der Anwendung von nicht stabilisiertem Harnstoff als Bodendünger sind auf Grundlage der Ammoniakreduktionsverordnung ab heuer folgende Auflagen zu beachten:
Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung (= LN ohne flächendeckenden Pflanzenbestand) ist nicht stabilisierter Harnstoff (= Harnstoff ohne Ureasehemmer) unverzüglich, spätestens 4 Stunden nach der Ausbringung, einzuarbeiten. Die Einarbeitungsfrist beginnt mit Beendigung des Ausbringvorgangs auf einem Feldstück/Schlag.
Dazu sind folgende schriftliche Aufzeichnungen formlos zu führen:
Diese Aufzeichnungen sind zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Harnstoffdüngung zu führen, 7 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.
Für die Anwendung von Harnstoff als Kopfdünger in einen Bestand ohne Einarbeitungsmöglichkeit gilt folgendes: keine weiteren Auflagen bis 30. Juni 2023.
Ab dem 1. Juli 2023 ist nur noch Harnstoff mit Ureasehemmstoff als Kopfdünger ohne Einarbeitung zulässig.
Handelsbezeichnungen von Harnstoff mit Ureasehemmer: Alzon® neo-N; theoretisch auch UTEC® 46, dieser ist jedoch derzeit sanktionsbedingt kaum/nicht verfügbar.
Die Ausbringung von in Wasser aufgelöstem Harnstoff als Blattdünger ist wie gewohnt ohne weitere Auflagen möglich.
- Feldstücksbezeichnung und Feldstücksgröße (bzw. Schlagbezeichung und Schlaggröße)
- Anzubauende Kultur
- Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Ausbringung
- Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Einarbeitung
- Art des ausgebrachten Düngemittels: Harnstoff
Diese Aufzeichnungen sind zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Harnstoffdüngung zu führen, 7 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.
Für die Anwendung von Harnstoff als Kopfdünger in einen Bestand ohne Einarbeitungsmöglichkeit gilt folgendes: keine weiteren Auflagen bis 30. Juni 2023.
Ab dem 1. Juli 2023 ist nur noch Harnstoff mit Ureasehemmstoff als Kopfdünger ohne Einarbeitung zulässig.
Handelsbezeichnungen von Harnstoff mit Ureasehemmer: Alzon® neo-N; theoretisch auch UTEC® 46, dieser ist jedoch derzeit sanktionsbedingt kaum/nicht verfügbar.
Die Ausbringung von in Wasser aufgelöstem Harnstoff als Blattdünger ist wie gewohnt ohne weitere Auflagen möglich.