Elektronische Abgabe der Wein-Bestandsmeldung
Bitte beachten
Lediglich Betriebe, die weniger als 3.000 l Wein oder Most aus der letzten Ernte selbst eingefüllt haben, können die Bestandsmeldung weiterhin bei der Gemeinde, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt, abgeben oder eben auf elektronischem Weg. Diese Betriebe sind aber nicht von der Abgabe der Bestandsmeldung befreit!
Bestandsmeldung ab 31. Juli 2022 über Wein-Online
Jene Betriebe, die mehr als 3.000 l Wein, Most oder Saft eingefüllt haben, sind verpflichtet, die Bestandsmeldung mit Stichtag 31. Juli bis spätestens 15. August 2022 über Wein-Online abzugeben. Änderungen können bis 15. August jederzeit gemacht werden.
Unterstützung bei der Abgabe?
Betriebe, die keine technische Möglichkeit zur digitalen Abgabe haben oder Hilfe benötigen,
können sich an die Weinbauberater der LK Niederösterreich zwecks Unterstützung bei der Abgabe der Bestandsmeldung wenden.
Fragen zur App?
Für weitere Rückfragen hinsichtlich der Anwendung der Applikation Wein-Online steht das Betreuungsteam im Landwirtschaftsministerium gerne zur Verfügung.
Wenden Sie sich an:
Wenden Sie sich an:
- Gertraud Schellnhammer, Tel.-Nr.: 01/71100-602834
- Ferdinand Schmidt, Tel.-Nr.: 01/71100-602862
- Martina Pittner, Tel.-Nr.: 01/71100-602798
- Gerlinde Schneider, Tel.-Nr.: 01/71100-602917