Formulare für Jagdausschussobleute
Was ist neu?
Einladungen können nun auch elektronisch - beispielsweise per E-Mail - übermittelt werden, sofern das jeweilige Jagdausschussmitglied dieser Übermittlungsform ausdrücklich zugestimmt hat.
Liegt eine solche Zustimmung vor, genügt eine Sendebestätigung als Nachweis der Zustellung. Ohne Zustimmung ist weiterhin eine schriftliche, nachweisliche Ladung erforderlich, etwa per Einschreiben oder Einladungskurrende.
Ein passendes Muster für die Zustimmungserklärung steht hier zum Download bereit.
Ein passendes Muster für die Zustimmungserklärung steht hier zum Download bereit.
Sollte eine Einladung nicht form- oder fristgerecht erfolgt sein, gilt sie dennoch als geheilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint oder dem Obmann schriftlich mitteilt, dass es von der Sitzung Kenntnis hatte. Eine telefonische Verständigung ist dafür ausdrücklich nicht ausreichend.
Weitere Formulare
Zusätzlich stehen auf dieser Seite weitere Formulare im Zusammenhang mit der Einladung zu Jagdausschusssitzungen sowie zur Erstellung von Niederschriften zur Verfügung.