GLÖZ 6: Vereinfachungen ab Herbst 2026
Die Vorgabe bleibt auf mindestens 80% der Ackerfläche bestehen und kann weiterhin durch Winterungen, Zwischenfrüchte, Ernterückstände oder eine mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung erfüllt werden.
Neu: Biobetriebe sind ab 2026 von GLÖZ 6 ausgenommen. Zudem können künftig alle Betriebe die Regelung für schwere Böden nutzen. Als schwere Böden gelten neben tonreichen Böden auch Flächen mit mehr als 55% Schluffanteil. Die bestehenden Ausnahmen für Feldgemüse und bestimmte Kulturen gelten weiterhin. Unabhängig von Ausnahmen muss jedoch auf mindestens 55% der Ackerfläche eine Bodenbedeckung sichergestellt werden.
Zur Unterstützung steht der aktualisierte LK-Bodenbedeckungsrechner bereits unter https://bodenbedeckungsrechner.lk-noe.at/ zur Verfügung. Der aktualisierte Layer für schwere Böden ist derzeit im Inspire Agraratlas, sowie ab November auch im eAMA GIS, abrufbar.
Nähere Details zur GLÖZ 6-Mindestbodenbedeckung erfahren Sie in diesem Artikel: https://noe.lko.at/bodenbedeckung-%C3%BCber-den-winter-gl%C3%B6z-6+2400+4437377
Neu: Biobetriebe sind ab 2026 von GLÖZ 6 ausgenommen. Zudem können künftig alle Betriebe die Regelung für schwere Böden nutzen. Als schwere Böden gelten neben tonreichen Böden auch Flächen mit mehr als 55% Schluffanteil. Die bestehenden Ausnahmen für Feldgemüse und bestimmte Kulturen gelten weiterhin. Unabhängig von Ausnahmen muss jedoch auf mindestens 55% der Ackerfläche eine Bodenbedeckung sichergestellt werden.
Zur Unterstützung steht der aktualisierte LK-Bodenbedeckungsrechner bereits unter https://bodenbedeckungsrechner.lk-noe.at/ zur Verfügung. Der aktualisierte Layer für schwere Böden ist derzeit im Inspire Agraratlas, sowie ab November auch im eAMA GIS, abrufbar.
Nähere Details zur GLÖZ 6-Mindestbodenbedeckung erfahren Sie in diesem Artikel: https://noe.lko.at/bodenbedeckung-%C3%BCber-den-winter-gl%C3%B6z-6+2400+4437377