Identitätskennzeichen Neu mit "EU"
Die Angabe des Identitätskennzeichens auf dem Etikett von Direktvermarktungsprodukten ist erforderlich, wenn der Betrieb für dieses Produkt oder dessen Vermarktungsform zulassungspflichtig ist.
Zulassungspflicht besteht beispielsweise für Schlachtbetriebe (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Farmwild), für Milchverarbeitungsbetriebe, die pasteurisierte Trinkmilch oder Eis aus Rohmilch herstellen, sowie generell für die Herstellung und Vermarktung tierischer Erzeugnisse an den Großhandel oder ins Ausland.
Das Identitätskennzeichen ist oval mit folgenden Angaben
- AT für Österreich,
- die Zulassungsnummer des Betriebes und
- die Abkürzung für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft "EU" (bisher "EG")
Zulassungsnummer bleibt unverändert
Ab sofort kann das neue Identitätskennzeichen verwendet werden, wobei die ursprüngliche Zulassungsnummer unverändert bleibt und sich nur die Abkürzung "EU" ändert.
Von den Behörden wird es keine neuen Zulassungsbescheide oder schriftliche Informationen zum neuen Identitätskennzeichen geben. Bis 31. Dezember 2028 können die alten Nummern mit "EG" noch verwendet werden. Es gibt keine Fristen bezüglich des Aufbrauchens von Etiketten mit dem alten Identitätskennzeichen.