Jeder Tropfen zählt - beim Pflanzenschutz auf Gewässerschutz achten
Noch bevor der Traktor fährt
Es ist früh am Morgen. Der Bestand wartet, das Wetter passt - eigentlich könnte es sofort losgehen. Doch ein wichtiger Teil der Pflanzenschutzmaßnahme beginnt nicht am Feld, sondern bereits am Hof.
Beim Ansetzen der Spritzbrühe wird mit konzentriertem Pflanzenschutzmittel gearbeitet. Handschuhe, Schutzbrille und Schürze schützen hier die Anwender:innen. Kritisch ist eines: Was passiert, wenn etwas daneben geht?
Ein verschüttetes Pflanzenschutzmittel darf niemals einfach in den nächsten Abfluss weggespült werden. Pflanzenschutzmittel werden in Kanalisation und Kläranlagen nicht abgebaut - sie landen letztlich im Gewässer. Deshalb gilt: Bindemittel statt Wasserschlauch. Befüllt wird nur mit Abstand zu Abflüssen, Brunnen oder Schächten. Das gilt auch für das Befüllen am Feld. Gräben und Wasserläufe müssen ausreichend weit entfernt sein. Auch der Wasseranschluss selbst ist ein Risiko. Puffertanks oder Doppelrückschlagventile verhindern, dass Brühe in Berührung mit dem Hauptwasseranschluss kommt. Einspülschleusen erleichtern ebenso ein sauberes Arbeiten. Gewässerschutz beginnt somit lange vor dem ersten behandelten Hektar.
Ein verschüttetes Pflanzenschutzmittel darf niemals einfach in den nächsten Abfluss weggespült werden. Pflanzenschutzmittel werden in Kanalisation und Kläranlagen nicht abgebaut - sie landen letztlich im Gewässer. Deshalb gilt: Bindemittel statt Wasserschlauch. Befüllt wird nur mit Abstand zu Abflüssen, Brunnen oder Schächten. Das gilt auch für das Befüllen am Feld. Gräben und Wasserläufe müssen ausreichend weit entfernt sein. Auch der Wasseranschluss selbst ist ein Risiko. Puffertanks oder Doppelrückschlagventile verhindern, dass Brühe in Berührung mit dem Hauptwasseranschluss kommt. Einspülschleusen erleichtern ebenso ein sauberes Arbeiten. Gewässerschutz beginnt somit lange vor dem ersten behandelten Hektar.
Warum jeder Tropfen zählt
Für Trink- und Grundwasser gilt ein sehr niedriger Vorsorgewert von 0,1 µg/l. Dieser Grenzwert ist schneller überschritten als man denkt: Gelangt nur 1 Gramm Wirkstoff in einen kleinen Bach (etwa 2 m breit und 50 cm tief), müsste das Wasser rund 10 Kilometer fließen, um wieder unter diesen Wert zu kommen.
Schon kleinste Mengen können daher große Auswirkungen auf die Wasserqualität haben.
Am Feld: Auf die Witterung achten
Die Witterung ist ein Haupteinflussfaktor bei der Frage, ob Abdrift ein Thema sein kann. Sie entsteht dabei nicht unbedingt durch grobe Fehler, sondern durch scheinbar noch akzeptable Bedingungen.
Besonders kritisch sind:
Neben möglichen Kulturschäden - etwa durch Herbizidabdrift - können durch Abdrift verursachte Rückstände erhebliche Konsequenzen haben. Besonders biologisch wirtschaftende Betriebe trifft dies stark, denn bei deren Erntegut gilt praktisch eine Nulltoleranz. Vermarktungsprobleme, Schadenersatzforderungen und rechtliche Auseinandersetzungen können die Folge sein.
Besonders kritisch sind:
- Windgeschwindigkeiten über etwa 3 - 5 m/s (Blätter und dünne Zweige bewegen sich deutlich),
- Temperaturen über 25 °C sowie
- eine zu geringe Luftfeuchtigkeit (unter 60%).
Neben möglichen Kulturschäden - etwa durch Herbizidabdrift - können durch Abdrift verursachte Rückstände erhebliche Konsequenzen haben. Besonders biologisch wirtschaftende Betriebe trifft dies stark, denn bei deren Erntegut gilt praktisch eine Nulltoleranz. Vermarktungsprobleme, Schadenersatzforderungen und rechtliche Auseinandersetzungen können die Folge sein.
Abdriftmindernde Düsen verwenden
Auch aus Sicht des Gewässerschutzes ist Abdrift problematisch: Bereits geringe Wirkstoffmengen können in Gewässern zu Grenzwertüberschreitungen führen und das aquatische Ökosystem beeinträchtigen. Daher sind geeignete Witterungsbedingungen ebenso entscheidend wie die technische Ausstattung des Pflanzenschutzgerätes.
Abdriftmindernde Düsen tragen wesentlich dazu bei, Abdrift zu reduzieren und sind auch für die vorgeschriebenen Gewässerabstandsauflagen relevant. Die entsprechenden Vorgaben sind auf den Produktetiketten sowie im Feldbauratgeber der Landwirtschaftskammer angeführt und müssen eingehalten werden. Abstandsauflagen gemäß GLÖZ 4 und der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung gelten darüberhinaus.
Auf Wirkstoffverbote achten
In Wasserschutz- und Schongebieten dürfen bestimmte Wirkstoffe nicht verwendet werden. Dazu zählen Dimethachlor, Metazachlor und Terbuthylazin. Die Unkrautbekämpfung in Kulturen wie Raps und Mais muss in diesen Bereichen daher über alternative Wirkstoffe oder angepasste Strategien erfolgen. Das Verbot gilt nicht in Schutz- und Schongebieten von Heilquellen und Heilmooren, da dort die Grundwasservorkommen in tiefen Schichten liegen.
Diese Einschränkungen dienen dem vorsorglichen Schutz des Grundwassers. Pflanzenschutzmittel und ihre Abbauprodukte werden im Untergrund nur sehr langsam abgebaut und können über lange Zeiträume nachweisbar bleiben. Ein einmal erfolgter Eintrag lässt sich kaum mehr rückgängig machen.
Auch Bienen fliegen mit
Während der Blüte rückt neben dem Gewässerschutz besonders der Schutz von Bestäubern in den Vordergrund. Honig- und Wildbienen sowie andere Nützlinge können durch Pflanzenschutzmaßnahmen beeinträchtigt werden. Für bestimmte Insektizide gelten daher besondere Auflagen: Sie dürfen bei blühenden Kulturen oder vorhandenen blühenden Unkräutern entweder nicht oder nur außerhalb des Bienenfluges eingesetzt werden. In der Praxis bedeutet das idR eine Anwendung in den Abendstunden. Die entsprechenden Bienenschutzbestimmungen (Sicherheitshinweis SPe 8) können dem Verpackungstext oder dem amtlichen Pflanzenschutzmittelregister entnommen werden und sind unbedingt einzuhalten.
Besondere Vorsicht ist bei Tankmischungen erforderlich. Bei der Kombination von Insektiziden und Fungiziden kann sich die Bienengefährlichkeit verändern, auch wenn die Einzelprodukte keine oder nur geringe Auflagen aufweisen. Blütenbehandlungen, etwa im Raps, sollten deshalb besonders sorgfältig abgewogen werden.
Unabhängig von der Einstufung bringen Behandlungen am Abend mehrere Vorteile: Die Aktivität der Bestäuber ist beendet und zugleich sind Abdrift sowie Verdunstungsverluste meist geringer. Dadurch wird sowohl der Schutz der Nützlinge verbessert als auch die Wirksamkeit der Maßnahme unterstützt.
Besondere Vorsicht ist bei Tankmischungen erforderlich. Bei der Kombination von Insektiziden und Fungiziden kann sich die Bienengefährlichkeit verändern, auch wenn die Einzelprodukte keine oder nur geringe Auflagen aufweisen. Blütenbehandlungen, etwa im Raps, sollten deshalb besonders sorgfältig abgewogen werden.
Unabhängig von der Einstufung bringen Behandlungen am Abend mehrere Vorteile: Die Aktivität der Bestäuber ist beendet und zugleich sind Abdrift sowie Verdunstungsverluste meist geringer. Dadurch wird sowohl der Schutz der Nützlinge verbessert als auch die Wirksamkeit der Maßnahme unterstützt.
Nach der Arbeit beginnt der zweite wichtige Teil
Nach dem Ende der Ausbringung betrifft ein weiterer wichtiger, in der Praxis jedoch häufig unterschätzter Abschnitt den Umgang mit Restmengen und die Reinigung des Gerätes.
Trotz sorgfältiger Berechnung verbleibt nach Abschluss der Behandlung eine technische Restmenge im Pflanzenschutzgerät. Das ist auch der Fall, wenn nur noch Luft aus den Düsen austritt. Diese technische Restmenge kann mittels absätziger Innenreinigung ausgebracht werden. Hierfür verdünnt man mindestens zweimal 1:10 und bringt die Brühereste auf der behandelten Fläche aus. Systeme zur kontinuierlichen Innenreinigung erleichtern die Restmengenausbringung. Mit durchschnittlich 10 Minuten ist es auch wesentlich zeitsparender. Die Ausbringung der Restmenge und die Innenreinigung dürfen keinesfalls auf einer befestigten Fläche oder neben einem Kanal, einem Gewässer oder Brunnen erfolgen!
Besondere Bedeutung hat die Innenreinigung beim Wechsel in eine andere Kultur. Das zuvor verwendete Pflanzenschutzmittel ist in der Folgekultur eventuell nicht zugelassen. Reste bestimmter Wirkstoffe - vor allem von Herbiziden - können in Folgekulturen erhebliche Schäden verursachen. Eine gründliche Reinigung mit geeigneten Reinigungsmitteln entfernt Anlagerungen im Gerät und verhindert Kulturverträglichkeitsprobleme. Die anfallende Spülflüssigkeit ist ebenfalls auf der behandelten Fläche auszubringen. Die Hinweise in der Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel sind unbedingt zu beachten.
Außenreinigung bedenken
Auch die Außenreinigung des Gerätes sollte möglichst zeitnah erfolgen. Frische Spritzreste lassen sich mit verhältnismäßig geringem Wasseraufwand noch leicht entfernen. Geeignete Reinigungsorte sind die behandelte Fläche, eine bewachsene Betriebsfläche oder befestigte Plätze mit Auffangmöglichkeit. Ungereinigte Geräte dürfen nicht ungeschützt im Freien abgestellt werden, da Niederschläge Pflanzenschutzmittelreste abwaschen und zu unerwünschten Einträgen führen können.
Am Ende des Tages ist die Behandlung abgeschlossen, Ziel ist, dass der Wirkstoff nur dort wirkt, wo er eingesetzt wurde. Sorgfältiges Arbeiten beim Ansetzen, Ausbringen und Reinigen trägt dazu bei, Gewässer, Nützlinge und Nachbarflächen zu schützen. Genau darauf ist fachgerechter Pflanzenschutz ausgerichtet.
Schon gewusst? - Feine Tropfen sind die größten Wanderer
Je kleiner ein Spritztropfen, desto weiter kann er verfrachtet werden. Sehr feine Tropfen können mehrere hundert Meter transportiert werden. In der LK Technik Mold ist das Technikkompetenzzentrum im Pflanzenschutz angesiedelt. Neben Pflanzenschutzgeräteüberprüfungen werden auch Schulungen zu einer optimierten Pflanzenschutzmittelausbringung und einschlägige Beratung angeboten. Nähere Informationen finden Sie hier.