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Lebensmittelhygiene: So funktioniert das Eigenkontrollsystem

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01.09.2026 | von Mag. Barbara Sterkl, BT

Hochwertige Lebensmittel von Direktvermarkter:innen basieren auf einem erfolgreichen Eigenkontrollsystem. Was dazugehört und was Sie bei Kontrollen des Lebensmittelinspektors beachten müssen? Hier erfahren Sie mehr.

Schafkäseproduktion.jpg © Eva Lechner/LK Niederösterreich
Ein gut durchdachtes Eigenkontrollsystem sichert die Qualität der vermarkteten Produkte. © Eva Lechner/LK Niederösterreich

Vorteile regionaler Lebensmittel

Viele Kundinnen und Kunden schätzen den regionalen Einkauf von Lebensmitteln bei Direktvermarktern und sehen darin folgende Vorteile:
  • frische Lebensmittel durch kurze Transportwege
  • persönlicher Kontakt
  • Erlebniseinkauf
  • Unterstützung regionaler Wertschöpfung
  • und vor allem qualitativ hochwertige Lebensmittel 

Lebensmittelsicherheit ist in Bauernhand

Direktvermarkterinnen und Direktvermarkter sind Lebensmittelunternehmer:innen und somit für die Sicherheit der von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwortlich. Somit wird klar: Direktvermarktungsbetriebe benötigen ein erfolgreiches und gut durchdachtes Eigenkontrollsystem, um die Qualität der vermarkteten Produkte gewährleisten zu können. Die Hygiene-Leitlinien sind die Basis für ein gutes Eigenkontrollsystem. Damit die geltenden Vorschriften noch genauer auf den tatsächlichen Bedarf der Direktvermarkter:innen abgestimmt sind, wurden von der Landwirtschaftskammer Österreich und dem LFI Österreich Handbücher zur Umsetzung eines Eigenkontrollsystems erstellt.
Was bedeutet Hygiene.jpg © LK Niederösterreich
© LK Niederösterreich

Krisenmanagementsystem erforderlich

So soll gewährleistet sein, dass nur sichere Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Nicht sichere Produkte muss man im Krisenfall rückverfolgen können. Um auf ein solches Risiko gut vorbereitet zu sein, ist ein entsprechendes Krisenmanagementsystem erforderlich. Man sollte immer rückverfolgen können, woher die einzelnen Zutaten kommen und wohin das finale Produkt verkauft wird. 

Der Lebensmittelinspektor kann jederzeit vorbeikommen. Personen der Lebensmittelaufsichtsbehörde dürfen Kontrollen durchführen und Produktproben entnehmen. Im Normalfall erfolgt dieser unangekündigte Besuch während der Betriebszeiten. Es soll eine Störung des Geschäftsbetriebes vermieden werden. Die Aufsichtsorgane sehen es aber auch als ihre Aufgabe, die Betriebe zu beraten und zu informieren. Bei Neu- und Umbau diverser Räume zu Verarbeitungsräumen empfiehlt sich daher die Kontaktaufnahme mit dem/der zuständigen Lebensmittelinspektor:in.

Welche Unterlagen sollten während der Kontrolle immer griffbereit sein?

  • Ausgefülltes Handbuch zur Eigenkontrolle inklusive Reinigungs- und Schädlingsbekämpfungsplan, Protokoll zur Temperaturabweichung, Herstellungsabläufe
  • Krisenmanagement mit Risikocheckliste
  • Trinkwasseruntersuchungsbefund (bei eigenem Brunnen)
  • Informationen über Lebensmittelkontakt- und Verpackungsmaterialien (FCM) und deren Eignung für den gewählten Einsatzbereich, zum Beispiel Rechnungen, Lieferscheine, Vermerke über die Eignung, Konformitätserklärungen und Konformitätsbescheinigungen
  • Dokumente zum Betrieb, wie zum Beispiel Laborbefunde, Chargenaufzeichnungen und Lieferscheine
  • Schulungsnachweise für Betriebsführerin und Betriebsführer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Richtige Umsetzung der Allergeninformation
  • Produktetiketten

Schulung und Beratung nutzen

Lebensmittelunternehmer:innen sollen in regelmäßigen Abständen eine Lebensmittelhygiene-Schulung besuchen. Die Kurse bieten die Möglichkeit, Hygienewissen zu erwerben oder auch das bereits vorhandene Know-how aufzufrischen. Das LFI Niederösterreich bietet im Jänner und Februar wieder Präsenz-Schulungstermine unter noe.lfi.at an. Wer möchte, kann die Schulung unter hygiene-schulung.at auch online absolvieren. Die Hygiene-Leitlinien sind die Basis für ein gutes Eigenkontrollsystem. Damit die geltenden Vorschriften noch genauer auf den tatsächlichen Bedarf der Direktvermarkter abgestimmt sind, haben die Landwirtschaftskammer Österreich und das LFI Österreich Handbücher zur Umsetzung eines Eigenkontrollsystems erstellt.
Handbuch_Eigenkontrolle_Lebensmittel_allgemein_11-2022

Unabhängige Sicht von Außen?

Sie möchten eine unabhängige Sicht von außen auf Ihre Direktvermarktung und diese weiterentwickeln. Dann nutzen Sie das Beratungsangebot "Betriebscheck Direktvermarktung". Sie überlegen, ob Direktvermarktung der richtige Betriebszweig für Sie sein kann. Sie werden informiert über die grundlegenden Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Chancen in einem individuellen Beratungsgespräch mit der "Einstiegsberatung Direktvermarktung". Weitere Informationen zu den erwähnten Beratungsangeboten erhalten Sie im Referat Bäuerinnen, Direktvermarktung unter direktvermarktung@lk-noe.at oder Tel.-Nr.: +43 5 0259 26500. 

Downloads zum Thema

  • Handbuch Eigenkontrolle Lebensmittel allgemein 11-2022 PDF 5,23 MB
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