Zum Schutz gegen das unbefugte Verunreinigen, Beschädigen oder Vernichten von landwirtschaftlichen Kulturen, Heuschobern, Vieh auf der Weide usw. gibt es das NÖ Feldschutzgesetz. Von der Gemeinde sind Feldschutzorgane zu bestellen, welche einen Dienstausweis erhalten und polizeiähnliche Rech...
Zum Schutz gegen das unbefugte Verunreinigen, Beschädigen oder Vernichten von landwirtschaftlichen Kulturen, Heuschobern, Vieh auf der Weide usw. gibt es das NÖ Feldschutzgesetz. Von der Gemeinde sind Feldschutzorgane zu bestellen, welche einen Dienstausweis erhalten und polizeiähnliche Rechte haben. Ähnliches gilt für Forstschutzorgane.
Die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer konnte für den Vortrag HR Dr. Thomas Öfferlbauer von der Landespolizeidirektion Niederösterreich als Hauptreferenten gewinnen.
Wir ersuchen daher alle Feldschutz- und Forstschutzorgane und alle die es noch werden wollen / Interesse haben, sich diese einmalige Gelegenheit zur Information aus erster Hand nicht nehmen zu lassen.